Hallo!
Ich habe eine Frage in Bezug auf die Kündigungsfrist eines Mietvertrags.
Wenn ein Mieter innerhalb der Kündigungsfrist einen für den Vermieter akzeptablen Nachmieter findet, der z.B. die Wohnung frühzeitig, vor Ende der Kündigungsfrist des Mieters beziehen würde und der Vermieter den Nachmieter aber ablehnt und einem anderen den Vorrang gibt, der zeitlich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist des Mieters einziehen würde - ich hoffe, das war noch verständlich - ist der Mieter dann trotzdem noch verpflichtet, für die letzten Monate der Kündigungsfrist Miete zu zahlen?
Würde mich über eine sachdienliche Antwort, gern auch mit Verweisen auf entsprechende Stellen aus dem BGB o.ä. sehr freuen 
Beste Grüße,
Ofenmann
Hallo,
es gibt keine Freistellung durch das Angebot eines Nachmieters, der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, an wen er vermietet.
Also müssen sich beiden an den Vertrag halten
hth
Hallo,
Wenn ein Mieter innerhalb der Kündigungsfrist einen für den
Vermieter akzeptablen Nachmieter findet, der z.B. die Wohnung
frühzeitig, vor Ende der Kündigungsfrist des Mieters beziehen
würde und der Vermieter den Nachmieter aber ablehnt und einem
anderen den Vorrang gibt, der zeitlich erst nach Ablauf der
Kündigungsfrist des Mieters einziehen würde - ich hoffe, das
war noch verständlich - ist der Mieter dann trotzdem noch
verpflichtet, für die letzten Monate der Kündigungsfrist Miete
zu zahlen?
Ja
Der Vermieter ist nicht verpflichtet den angebotenen „Nachmieter“ zu akzeptieren.
Der (Miet-)Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden.
Ausser man einigt sich BEIDSEITIG, den Vertrag anders vorzeitig zu beenden. Aber dies scheint in der beschriebenen Geschichte nicht der Fall zu sein.
LG Jasmin