hier hast du belege, mehr kann ich nicht tun
ich weiß nicht, ob du den ganzen artikelstrang hier durchgelesen hast, daher:
Während der Sanktion hätte er keinen Anspruch auf ergänzende
Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (§ 31 b Abs. 2 SGB
II).
und genau dem ist spätestens seit dem urteil des bundesverfassungsgericht vom 9.2.2010 nicht mehr. das kannst du hier nachlesen:
http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Pdf-Dateien/BV…
demnach ist der § 31 sgb verfassungswidrig, und darf nicht mehr angewandt werden. sanktioniert werden darf nur alg1, jedoch nur bis zur grenze vom alg2 satz.
hier einmal ein link zu einem video der sendung „maischberger“. in der runde herr buschkowski, der CHEF der hamburger arge, der CHEF der bundesargentur für arbeit weise, und der deutsche „vorzeigearbeitslose“ arno dübel.
hier wird auch gesagt, dass das sozialamt bei sanktionen für alg2 bezieher einspringen muss.
die herren müssen es doch wissen und erzählen doch sicherlich vor einem millionenpublikum keinen schwachsinn.
http://www.youtube.com/watch?v=Gls5b4MZTio&feature=r…
den einzigen spielraum den das sozialamt dann hat, ist, die gekürzten sätze in gutscheinen auszuzahlen. mehr aber nicht.
das linke an der sache ist, dass die arge nicht verpflichtet ist, den hilfebedürftigen auf diese möglichkeit, sich die differenz beim sozialamt zu holen,hinzuweisen.
obwohl ich persönlich dem nicht zustimmen kann, da ich der meinung bin, das eine aufklärungspflicht besteht, die nicht unbedingt an eine nachfrage des bedürftigen gekoppelt sein dürfte. aber was solls.
frei nach dem motto: wer nicht fragt bleibt arm.
und rechtlich ist für die arge alles in ordnung, das ist ja das traurige. das bundesverfassungsgericht schreibt ja nicht der arge vor, den mindestsatz BEDINGUNGSLOS einzuhalten, sondern es verpflichtet den staat!
noch ein paar links:
http://hartz.info/index.php?topic=21738.0
http://hartz.info/index.php?topic=20.0 hier die letzten beiden posts
und den allerbesten beleg dafür, dass an meiner aussage was dran sein MUSS, schicke ich dir per pm.
will hier nicht hetzen!
greetz
rnj