Hallo Zusammen:
Frage:
Eine Mietwohnung fristgerecht gekündigt, Schlüsselübergabe und Abnahmeprotokoll erfolgten zwei Wochen früher, da der Vermieter selbst einen Nachmieter gefunden hatte.
Nach einiger Zeit verlangte der Vermieter jedoch eine halbe Monatsmiete, da der Nachmieter erst zum 15. des Monats einziehen würde.
Die Schlüssel und Abnahme wurden anstandslos entgegengenommen und protokolliert, es gab ab da keinerlei Zutritt zu Keller, Wohnung, Garage oder Briefkasten. Das ist 1,5 Jahre her und unter Fristsetzung soll die halbe Miete nachgezahlt, da sonst gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Muß man zahlen?
An alle, die hier antworten können, schon mal vorab ein herzliches Dankeschön!
Gruß
Hallo
Eine Mietwohnung fristgerecht gekündigt, Schlüsselübergabe und
Abnahmeprotokoll erfolgten zwei Wochen früher,
Wie ist das gemeint? 2 Wochen früher? Früher als…???
da der Vermieter selbst einen Nachmieter gefunden hatte.
das ist ja auch keinesfalls Aufgabe des Vormieters.
Nach einiger Zeit verlangte der Vermieter jedoch eine halbe
Monatsmiete, da der Nachmieter erst zum 15. des Monats
einziehen würde.
Für exakt welchen Zeitraum denn bitte?
Die Schlüssel und Abnahme wurden anstandslos entgegengenommen
und protokolliert, es gab ab da keinerlei Zutritt zu Keller,
Wohnung, Garage oder Briefkasten. Das ist 1,5 Jahre her und
unter Fristsetzung soll die halbe Miete nachgezahlt, da sonst
gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
wenn die wohnung zu einem termin fristgerecht gekündigt wurde, erlischt mit dem zeitpunkt jeglicher anspruch (bis auf vergangene in form der nk oder renovierungsschäden etc.) auf beiden seiten. es darf weder der mieter noch zwei wochen länger drin wohnen bleiben (weil vielleicht seine neue wohnung erst zum 15. frei wird), noch darf der vermieter weiter miete einziehen, weil er ja sonst leerstand hat.
einzige möglichkeit für den vermieter wäre eine nicht fristgerechte kündigung des mieters und kulanz des vermieters, dann nur den halben monat zu berechnen.
Hallo,
erst einmal Danke für die Mithilfe.
also z. B. Mietende war 31.03., zum 15.03. hatte man einen neuen (Nach-)Mieter für die Wohnung. Da der aber nicht den ganzen Monat 03 bezahlt(e) will der Vermieter nun das Geld vom Vormieter,obwohl es beim Protokoll und der Schlüsselübergabe keinerlei Einwände gab. Es wurde auch nicht von einer Zahlung der halben Monatsmieter gesprochen. Erst nach ca. drei Wochen teilte der Vermieter mündlich bzw. telefonisch mit, daß er die halbe Miete noch haben wolle.
Dazu muß noch erwähnt werden, daß man im beiderseitigen Einvernehmen das Mietverhältnis gekündigt hat. Eine fristgerechte Kündigung wurde dennoch geschrieben, für den Fall, daß man keine neue Wohnung in kurzer Zeit gefunden hätte und nicht plötzlich auf der Straße sitzt.
Protokollübergabe/Schlüssel etc. wurde nur angemerkt, daß es keinerlei Beanstandungen gab. Daher hatte niemand mit dieser Auswirkung gerechnet, warum auch? Der Vermieter teilte ja mit, er habe einen neuen Mieter.
Hoffe, Text ist aussagekräftig genug…?
Vielen Dank schon mal…
LG
Hallo Jens,
danke für die Antwort. Die ist schon ok und wurde auch richtig verstanden, dem ist nichts hinzuzfügen.
Fristgerecht war die Wohnung zum 31.3. gekündigt, im beiderseitigen Einvernehmen wurde das Mietverhältnis gekündigt, die Schlüsselübergabe fand aber bereits zum 01.03. statt, da der Vermieter mitteilte, er habe einen neuen (Nach-)Mieter. Erst nach Auszug ca. drei Wochen später teilte der Vermieter tel. mit, daß er noch eine halbe Monatsmieter haben wolle, da der Nachmieter angeblich erst ab 15.3. in die Wohnung einzieht (eingezogen ist). Nach dem Übergabeprotokoll und der Schlüsselübergabe gab es keinerlei Verdachtsmoment, daß da sowas passiert, sonst hätte man den Zutritt bis dahin a) verweigert, b) den Schlüssel nicht eher ausgehändigt, das war schon soweit klar. Aber was nun?
Lg
Vielen Dank