Miete Übergangsmonat

Hallo,

folgender Fiktionaler Fall:

Eine Person ist Monat 1-3 arbeitslos (nicht Hartz IV!) und zahlt keine Miete, sie findet eine Arbeitsstelle die im Monat 5 beginnt. Um im Arbeitsmonat eine Wohnung zu finden ist es notwendig vor Ort zu sein, Pendeln ist kostentechnisch nicht verhältnismäßig (zweimal Pendeln entspricht den Wohnkosten eines Monats), das ganze muss sehr kurzfristig entschieden werden, die Person verbringt also Monat 4 am zukünftigen Arbeitsort und zahlt für die Unterkunft Summe X.

Die Person ist im Monat 4 noch am ursprünglichen Wohnort arbeitslos gemeldet, zum Ende des Monats 4 wird der nun erhaltene Arbeitsvertrag für Monat 5 eingereicht, die Ummeldung erfolgt mit Beziehung einer eigenen Wohnung im Monat 5.

Frage: Kann die Person die Miete für Monat 4 in irgendeiner Form, zumindest anteilig, bei der Agentur für Arbeit geltend machen, oder war das ein Privatvergnügen?

beste Grüße,
                             Kate

Ist Privatvergnügen, wie bei den meisten anderen Arbeitnehmern auch.

Zwar hätte man ggf. eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget mit Hängen und Würgen begründen können, abder das hätte im VORFELD abgeklärt werden müssen.

Theoretisch hätte es auch die Möglichkeit gegeben, für den Fall, dass durch die Doppelmiete objektiv Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II entstanden wäre, das Ganze über das JC laufen zu lassen, aber - glaub mir - eine solche Antragstellung willst du nicht tätigen. Nicht nur, dass du deine BG wie jeder H4’ler finanziell vollkommen offenbaren musst, du hast auch Angemessenheit und Notwendigkeit der Kosten nachzuweisen.

(Hinweis: es ist ein verallgemeinerndes „du“ :wink:)