Hallo,
folgender Fiktionaler Fall:
Eine Person ist Monat 1-3 arbeitslos (nicht Hartz IV!) und zahlt keine Miete, sie findet eine Arbeitsstelle die im Monat 5 beginnt. Um im Arbeitsmonat eine Wohnung zu finden ist es notwendig vor Ort zu sein, Pendeln ist kostentechnisch nicht verhältnismäßig (zweimal Pendeln entspricht den Wohnkosten eines Monats), das ganze muss sehr kurzfristig entschieden werden, die Person verbringt also Monat 4 am zukünftigen Arbeitsort und zahlt für die Unterkunft Summe X.
Die Person ist im Monat 4 noch am ursprünglichen Wohnort arbeitslos gemeldet, zum Ende des Monats 4 wird der nun erhaltene Arbeitsvertrag für Monat 5 eingereicht, die Ummeldung erfolgt mit Beziehung einer eigenen Wohnung im Monat 5.
Frage: Kann die Person die Miete für Monat 4 in irgendeiner Form, zumindest anteilig, bei der Agentur für Arbeit geltend machen, oder war das ein Privatvergnügen?
beste Grüße,
Kate