Miete und der Keller

Hallo, ich habe die folgende Frage.
Und zwar habe ich dem Hausmanager schon mehrere Male darauf hingewiesen, dass meine Kellertür und der dazugehörende Raum zur Verfügung gestellt werden soll. (Mein Keller und der vieler anderer sind gaputt getreten und kein Schloß kein Nichts, kein gar nichts.) Der Keller ist somit nicht benutzbar!

Und meine Frage ist die Folgende…

Kann ich die Miete senken, oder gar ausfallen lassen? Mein Keller steht mir seit bald 2 Jahren nicht zur Verfügung und Kartons (Mit kleinen Inhalten, wie Pc-Mouses ect.), sind daraus verschwunden.

Kennt sich da wer aus? Wäre recht nett und hilfreich für mich, da ich mir das irgendwie nicht mehr gefallen lassen will.

Hallo Enrico:
für einen Keller, der nicht benutzt werden kann, darf man nicht die Miete senken.
Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass Du den Keller nich benutzen kannst, setze ihm eine Frist (14 Tage) ein Schloss anzubringen. Sollte er diese Zeit verstreichen lassen, ohne den Kellerzugang repariert zu haben, teile im mit, dass Du dann selbst die Tür reparierst, ein Vorhängeschloss kaufst, damit Du den Keller benutzen kannst. Teile dem Vermieter mit, dass Du die Materialkosten (Beschlag, Vorhängeschloss) von der Miete im dauffolgenden Monat abziehen wirst.

Hallo Manfred,

ich habe dem Hausmanager / Hausmeister mehrere Male darauf hingewiesen, schriftlich so wie auch mündlich.
Und es ist in den fast 2Jahren nichts passiert.
Der Brief wurde auch an den Vermieter weitergeleitet…
Doch nichts ist weiterhin passiert.

Und ich bin der Meinung, mal gehört zuhaben, dass man die Miete selbst der fast 2Jahre anpassen kann, da der Keller zu Prozentsätzen der Miete verschworen ist.

Danke.

Hallo Enrico,
um Miete in deinem Fall mindern zu können bedarf es einiger Voraussetzungen.

Der betreffende Raum z.B. Keller bzw. Kellerräume muss zur Mietsache gehören, also im Mietvertrag aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, gehört dieser Kellerraum nicht zur Mietsache ist eine Mietminderung nicht möglich.

Wenn er aber zur Mietsache gehört:
Ist eine Mietsache nicht oder nur eingeschränkt nutzbar und hat der Mieter davon Kenntnis, so ist er verpflichtet, einen solchen Mangel dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Fehlt es an einem solchen Nachweis und hat der Mieter seit Kenntnis des Mangels die Miete weiter in voller Höhe gezahlt so hat der Mieter den Anspruch auf Beseitigung des Mangels durch den Vermieter und auch den Anspruch auf Mietminderung verwirkt.
Du musst also nachweisen können, dass die Mängel von Dir sehr früh, schriftlich, gemeldet wurden.
Du beschreibst die Situation des akuten Mangels mit „2 Jahren“.
Ich wuerde an Deiner Stelle den Mieterverein aufsuchen, denn auf eigene Hand Miete mindern ist eher gefährlich. Der Mieterverein (oder Mieterbund) weiss genau wie man vorgehen muss und auch um wieviel Du die Miete mindern kannst.

Gruß
Manfred

Hey, danke für die weiterführende Hilfe. (:

Ja, also…
Als ich vorhin von der Arbeit gekommen war, habe ich im Mietvertrag nachgelesen, mein Keller ist in der Miete mit aufgeführt.
Ich habe keine Kopie oder Bestätigung, dass der Vermieter mein Schreiben erhalten hat damals, ich habe nur einmal den Nachweis, dass ein Mann hier war der meine Fenster repariert hatte, was ich mit in meinem Anliegen schrieb. Jedoch um den Keller wurde sich nicht gekümmert.

Hallo Enrico,
der Keller ist keine Wohnung, deshalb würde ich sagen, dass Du die Miete nicht kürzen kannst.
Wenn Du eine Change für eine Mietminderung haben möchtest, muß Du erst einmal schriftlich (Einwurfeinschreiben oder Boten mit Zeugen)mit Fristsetzung den Mietmangel anmahnen. In den meisten Fällen wird dann eine Reraratur durchgeführt und Du kannst den Keller benutzen.
Ansonsten bei einem Rechtsanwald nachfragen.
Ecky

Mein

Keller steht mir seit bald 2 Jahren nicht zur Verfügung und
Kartons (Mit kleinen Inhalten, wie Pc-Mouses ect.), sind
daraus verschwunden.

Kennt sich da wer aus? Wäre recht nett und hilfreich für mich,
da ich mir das irgendwie nicht mehr gefallen lassen will.

Hallo,
Frage:

  1. steht der Keller im Mietvertrag?
  2. wenn der Keller schon seit 2 Jahren nicht zu benützen ist hättest doch längst was unternehmen können!
  3. hast Du bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahl gemacht?
  4. sollte das nur so ein Holzverschlag sein, wäre eine Reparatur und ein Schloss einsetzen nicht in Eigenregie möglich gewesen? 2 Jahre?
    Schicke deinem Vermieter ein Einschreiben er soll den Schaden beheben. Das mit sofortiger Mietminderung wird sonst nichts, glaube auch nicht dass Du damit Erfolg hast.
    Wie kommst Du darauf dieMiete ausfallen zu lassen?
    Ist die Wohnung nicht bewohnbar? Allein der Gedanke, das finde ich schon etwas seltsam. Hast Du denn die Miete bisher immer pünktlich bezahlt??

Gruss