Hallo
darf das Jobcenter die Miete kürzen oder ganz einstellen, wenn
der Antragsteller seinen Auflagen nicht nachkommt.
Sanktionen beziehen sich nur auf den Regelsatz.
§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen.
Nicht aber auf die Miete.
Famile mit drei Kindern - Vater weigert sich, die Auflagen zu
erfüllen, weil er sich schikaniert fühlt. Jobenter zahlt die
Miete nicht und Vermieter droht mit Rausschmiß.
Da Wohnungslosigkeit droht und die Existenz gefährdet ist, kann man beim Sozialgericht „Eilantrag“ stellen. Einstweiligen Rechtschutz/Einstweilige Anordnung nach § 86 b SGG. Das Sozialgericht hilft bei der Formulierung.
Die Klage kann auch formlos erfolgen. Situation schildern, alle entsprechenden Dokumente beifügen und in doppelter Ausführung beim SG einreichen.
Auch möglich auf dem Amtsgericht zusätzlich Beratungshilfe beantragen. Mit 10 € in der Tasche kann man dann einen Anwalt aufsuchen.