Miete und Jobcenter

Hallo

darf das Jobcenter die Miete kürzen oder ganz einstellen, wenn der Antragsteller seinen Auflagen nicht nachkommt.
Famile mit drei Kindern - Vater weigert sich, die Auflagen zu erfüllen, weil er sich schikaniert fühlt. Jobenter zahlt die Miete nicht und Vermieter droht mit Rausschmiß.

Dürfen die die Miete einstellen oder kürzen?

Soweit ich das weiß, darf das Jobcenter bei nicht erfüllten Auflagen Zahlungen kürzen oder sogar einstellen, dass hat ein bekannter von mir letztens auch am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Aber ob die jetzt das Geld für die Miete kürzen dürfen, dass weiß ich nicht.Aber falls dies der Fall sein sollte dann bleibt nur der Gang zum Sozialamt.

Grüße

Hi,

Aber ob die jetzt das Geld für die Miete kürzen dürfen, dass
weiß ich nicht.Aber falls dies der Fall sein sollte dann
bleibt nur der Gang zum Sozialamt.

das Sozialamt ist nicht für Erwerbsfähige zuständig. Bei Verweigerung der Mitwirkungspflicht gibt es leider keine Unterstützung.
Entweder das Einkommen des Mannes reicht aus für die notwendigsten Kosten oder er sieht die Notwendigkeit staatlicher Hilfe ein. Schikanierungen drohen ihm nicht, wenn er Vollzeit arbeitet - evtl. aber der Ehefrau, wenn Kinder vorhanden sind und Kinderbetreuung fehlt.

Gruß
Ingo

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Hallo,

Dürfen die die Miete einstellen oder kürzen?

Auf derartige Fragen kann man niemals eine befriedigende Antwort in einem Forum finden. Wenn man Zweifel an einer Entscheidung des Jobcenters hat, kann man die gesetzlich vorgesehenen Schritte unternehmen - nennt sich Rechtsbehelf. Diese sind in jedem Bescheid des Jobcenters nachzulesen. Zunächst wäre dies ein Widerspruch gegen die Entscheidung. Sollte dieser nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann man hier weitere Fragen stellen.
Auf Antworten mit „so viel ich weiß“ oder „ich glaube“ sollte man sich nicht verlassen.

Gruß
Otto

Hallo

darf das Jobcenter die Miete kürzen oder ganz einstellen, wenn
der Antragsteller seinen Auflagen nicht nachkommt.

Sanktionen beziehen sich nur auf den Regelsatz.
§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen.
Nicht aber auf die Miete.

Famile mit drei Kindern - Vater weigert sich, die Auflagen zu
erfüllen, weil er sich schikaniert fühlt. Jobenter zahlt die
Miete nicht und Vermieter droht mit Rausschmiß.

Da Wohnungslosigkeit droht und die Existenz gefährdet ist, kann man beim Sozialgericht „Eilantrag“ stellen. Einstweiligen Rechtschutz/Einstweilige Anordnung nach § 86 b SGG. Das Sozialgericht hilft bei der Formulierung.
Die Klage kann auch formlos erfolgen. Situation schildern, alle entsprechenden Dokumente beifügen und in doppelter Ausführung beim SG einreichen.

Auch möglich auf dem Amtsgericht zusätzlich Beratungshilfe beantragen. Mit 10 € in der Tasche kann man dann einen Anwalt aufsuchen.

Hallo

wenn, darf „nur“ das ALG2 von der Person gekürzt werden, die die Pflichtverletzung begangen hat.Die Regelbedarfe / anteiligen Unterkunftskosten der Frau+ der Kinder müssen weiterlaufen.

LG

Danke für die Antworten und… Lara, wo steht das. Kann ich das irgendwo nachlesen?

Das müsste sich aus § 7 und 9 SGB II ergeben.

Ansonsten:
http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/B_14_AS_…