Miete und kaution

hallo,
hab mal ein paar fragen:
-es steht zum beispiel noch die reparatur einer tür offen
darf der vermieter deshalb die kaution behalten?

-die wohnung ist gekündigt, man ist ausgezogen, und man hat ausversehen vergessen, den dauerauftrag " Miete" zu kündigen. also hat man eine miete zu viel gezahlt. darf der VM diese miete einbehalten, und zur abrechnug von z.b. dieser tür nehmen oder zur nebenkostenabrechnung?

danke schon mal!!

hallo,

Hallo,

hab mal ein paar fragen:
-es steht zum beispiel noch die reparatur einer tür offen
darf der vermieter deshalb die kaution behalten?

genau dafür ist eine Kaution gedacht.
Er wird die Tür reparieren lassen und das von der Kaution abziehen.

-die wohnung ist gekündigt, man ist ausgezogen, und man hat
ausversehen vergessen, den dauerauftrag " Miete" zu kündigen.
also hat man eine miete zu viel gezahlt. darf der VM diese
miete einbehalten, und zur abrechnug von z.b. dieser tür
nehmen oder zur nebenkostenabrechnung?

Warum schreibt man VM nicht an und bittet ihn um die Rücküberweisung?

danke schon mal!!

Grüße

das mit der kaution leuchtet natürlich ein.
der VW wurde gebeten, das geld zurückzuüberweisen. behält es aber wahrscheinlich wegen der offenen rechnung mit der tür.
darf er das denn?