Hallo,
kann ich meine Kaution für die Zahlung der letzten Miete(n) verwenden?
Langfassung für jene, die Zeit haben:
Leider haben auch wir Probleme mit unserem Vermieter. Es liegt wie immer an den Nebenkosten. Der Vermieter hatte die NK zu tief angesetzt und letztes Jahr eine überhöhte NK-Abrechnung gestellt. Wir baten daraufhin um eine Erklärung. Die bliebt aus und dieses Jahr kam ein weiterer Nachzahlbetrag drauf und ein Vermerk, dass der Vermieter sich bei der Angabe im Mietvertrag vertan hatte (angeblich waren das die NK des Vormieters zum Zeitpunkt deren Vertragabschlusses). Auch diesmal haben wir um Klärung gebeten und die Nachforderung nicht gezahlt.
Wir haben den bis zum 30.06.04. befristeten (nach altem Gesetz) Mietvertrag zum 31.12.03 vorzeitig gekündigt. Da ich Sorge habe, dass der Vermieter, der der Kündigung zugestimmt hat (wenn wir einen Nachmieter stellen), unsere Kaution für die Nachforderung verwendet, möchte ich die letzten zwei Mieten damit verrechnen. Geht das?
Danke für Eure Hilfe.
Hallo Mirko,
kann ich meine Kaution für die Zahlung der letzten Miete(n)
verwenden?
Grundsätzlich Nein
Langfassung für jene, die Zeit haben:
Leider haben auch wir Probleme mit unserem Vermieter. Es liegt
wie immer an den Nebenkosten. Der Vermieter hatte die NK zu
tief angesetzt und letztes Jahr eine überhöhte NK-Abrechnung
gestellt. Wir baten daraufhin um eine Erklärung. Die bliebt
aus und dieses Jahr kam ein weiterer Nachzahlbetrag drauf und
ein Vermerk, dass der Vermieter sich bei der Angabe im
Mietvertrag vertan hatte (angeblich waren das die NK des
Vormieters zum Zeitpunkt deren Vertragabschlusses). Auch
diesmal haben wir um Klärung gebeten und die Nachforderung
nicht gezahlt.
Wir haben den bis zum 30.06.04. befristeten (nach altem
Gesetz) Mietvertrag zum 31.12.03 vorzeitig gekündigt. Da ich
Sorge habe, dass der Vermieter, der der Kündigung zugestimmt
hat (wenn wir einen Nachmieter stellen), unsere Kaution für
die Nachforderung verwendet, möchte ich die letzten zwei
Mieten damit verrechnen. Geht das?
Nein, geht nicht. Für die Annahme der Kündigung hoffe ich, dass diese schriftlich vorliegt. Ebenso die Erlaubnis zur Nachmieterstellung. Hierzu ein Hinweis. Wenn Du Nachmieter suchen darfst, muss Dein Vermieter jeden Mieter nehmen, der wirtschaftlich in der Lage ist die Miete und die Nebenkosten aufzubringen, Deinen Mietvertrag übernehmen will und zudem in seinem persönlichem Umfeld dem entspricht, was bei Dir der Fall gewesen ist. Also zum Beispiel 2 Personen, dann kann der Vermieter natürlich 4 Personen ablehnen. Die Mietinteressenten dem Vermieter mitteilen mit dem Termin zum Einzug. Mit den Interessenten in Kontakt bleiben. Nachfragen weshalb sie nicht genommen wurden oder weshalb sie die Wohnung nicht nehmen wollten. Hat Dein Vermieter nämlich dem Interessenten eine höhere Miete als Deine genannt, hat er gegen die Vereinbarung der Nachmieterstellung verstossen. Hast Du ihm z.B. einen Ausländer als Mieter empfohlen und er lehnt diesen ab, weil er „keine Ausländer will“ hat er gegen bestehendes Recht verstossen.
In beiden Fällen endet das Mietverhältnis von Dir dann zu dem Termin, zu welchem der Nachmieter hätte einziehen wollen. Der Vermieter verstösst in diesen Fällen gegen die Vereinbarung (dass das Mietverhältnis durch Stellung eines Nachmieters endet). Die Folgen aus diesem Verstoss - fehlende Mieteinnahmen - hat der Vermieter selbst zu vertreten. Dasselbe gilt im Übrigen wenn der Vermieter trotz der Mietinteressenten-Vorschläge untätig bleibt und so die Vermietung vereitelt. Vorschriften des Vermieters, was Du nur suchen darfst, mit Ausnahme, dass diese Hinweise mit Dir, Deinem Vertrag und Deinen Umständen übereinstimmen, sind unwirksam.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Hilfe. Bin ja mal gespannt, wie es weiter geht. Dass wir einen Nachmieter stellen dürfen, hat er uns schriftlich zugesagt. Was die Nebenkostenforderung anbelangt, konnten wir uns leider noch nicht einigen.
Bis denn und noch einmal Danke,
Mirko
Hi Mirko,
egal wie deine Nebenkostenvorauszahlungen aussehen, ob hoch oder niedrig - es ist, wenn so vereinbart, ganz einfach so, dass dein Vermieter dir eine klare Nebenkostenabrechnung vorlegen muss. Welche Kosten er umlegen darf, regelt das Gesetz. Und die Höhe der entsprechenden Positionen muss er per Beleg nachweisen. Dann brauchst du nur die bereits bezahlten Beträge mit der Abrechnung vergleichen und du weisst, ob du was raus bekommst oder nachzahlen musst.
Gruß Armin
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