Hallo,
unter welchen Umständen (wenn überhaupt) muss ein Vermieter Mehrwertsteuer bei der Vermietung von Wohnraum an Privatpersonen abführen?
Viele Grüße
Hallo,
unter welchen Umständen (wenn überhaupt) muss ein Vermieter Mehrwertsteuer bei der Vermietung von Wohnraum an Privatpersonen abführen?
Viele Grüße
Hallo,
unter welchen Umständen (wenn überhaupt) muss ein Vermieter
Mehrwertsteuer bei der Vermietung von Wohnraum an
Privatpersonen abführen?
Hallo,
…ich glaube nie. Handelt es sich um einen gewerblichen Vermieter, muß der Preis die MWST enthalten. Ein Privatmann kann m.E. keine MWST berechnen.
Ich kann mich aber auch irren.
Gruß:
Manni
Hallo,
Moin,
…ich glaube nie. Handelt es sich um einen gewerblichen
Vermieter, muß der Preis die MWST enthalten. Ein Privatmann
kann m.E. keine MWST berechnen.
Ich kann mich aber auch irren.
auch ein Privatmann kann optieren, muss aber nicht.
Gewerblich:
Hat der Vermieter optiert, kann der Mieter die U-Steuer geltend machen. Der VM kann im Gegenzug die U-Steuer geltend machen.
Privat:
Für den M ändert sich nichts. VM kann auch hier die U-Steuer geltend machen.
Es ist ein simples Rechenexempel.
Aber Achtung: Steuerrecht ist nicht einfach. Selbst kleinste Fehler können hier richtig teuer werden.
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
Gruß:
Gruß zurück
Manni
vnA