Hallo zusammen.
Ich bin ratlos und vor allem super enttäuscht von meinem Ex. Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Mein Ex und ich haben zusammen in der Haushälfte meiner Eltern gewohnt. Während dem (zum Glück!) dreiviertel Jahr hat er 3x Geld auf mein Konto überwiesen, welches als Miete deklariert war. Wir hatten allerdings keinen Mietvertrag mit meinen Eltern gemacht. Auch Kosten wie Lebensmittel etc. hat er nur selten, wenn dann kaum bezahlt. Er streitet auch ab, dass wir eine Vereinbarung gehabt hätten. Ich könnte ggf. meine Eltern noch als Zeugen ranholen, aber das war es dann auch schon.
Nun meine Frage(n). Habe ich eine Chance, die restlichen Mieten zu bekommen? Wie sieht es mit den Kosten für die Lebensmittel aus?
Ich bin echt am Ende das ich auf so einen Menschen reingefallen bin. Vielleicht gibt es ja die eine oder andere Möglichkeit, ihm beizukommen.
Danke für Eure Antworten.
Hi
du hast weniger ein Mietproblem als ein Paarproblem. In der Tat hätte er die Möglichkeit sich herauszuwinden mit einer sogenannten " unentgeldlichen Gebrauchsüberlassung" da du Ihn aufgenommen hast, kein Mietvertarg existiert indem niedergeschreiben wurden was die Leistungsverpflichtungen von jedem einzelnen ist. Ich sehe das so, das du über deine Beziehung enttäuscht bis und versuchst nachzutreten. Die einmalige Zahlung(3x) ist sicherlich noch keine Anerkannung des Mietverhältnisses.
Gruß Peter
Hallo Peter,
er hat 3x jeweils die Miete bezahlt und auf mein Konto überwiesen. Zählt das nicht als Anerkennung? Ist das nicht schon ein Vertrag den er da eingegangen ist?
Was hat es mit der unentgeldlichen Gebrauchsüberlassung zu tun? Worauf muss ich achten bzw. wie kann er das machen?
Danke.
Astrid
Hi nein definitiv…Nein. unentgeldlichen Gebrauchsüberlassung bedeutet, das du ihn in das Haus gelasst hast, ihr nie über einen Mietvertrag gesprochen habt und somit für ihn nicht erkennbar war das er auch noch Miete bezahlen sollte.Du hast ihn ins Haus geholt, nicht er wollte da hinein. Mag sein das du das anderst siehst, jedoch bedenke das er sich wehren wird und das könnten seine Argumente sein. Dies könnte er glaubwürdig argumentieren, dass das Haus deinen Eltern gehört, was noch erschwerend dazu koommen könnte und es nicht unbedingt immer so ist, das hier in diesem engen Verhältnis auch noch Mietzahlungen zu leisten sind. Zahlst du eigentlich Miete an deine Eltern? Hast du einen Mietvertarg? Wenn hier zwei mal nein kommt magelt es dir sicherlich am Ende, solltest du ihn gerichtlich belangen wollen, an der nötigen Glaubwürdigkeit vor Gericht.
gruß Peter
Ich zahle den monatlichen Kredit an meine Eltern, den sie für den Umbau aufgenommen haben.
Ein Mietvertrag haben wir erst im November 2011 gemacht, da war er schon lange draussen. Würde es was bringen, diesen zurück zu datieren?
Liebe Grüße
Astrid
Na na na Astrid… das wäre ja Urkundenfälschung!!!
Astrid das macht man nicht…
Gruß Peter
Na rein theoretisch gesehen 
Hallo, ich sehe, wenn überhaupt, nur die Chance, die 3 überwiesenen Mieten als Rechtsgrundlage zu nehmen. Ein Mietvertrag muß nicht schriftlich abgefasst werden. Wenn die Miete gezahlt (und angenommen) wird, ist nämlich ein Mietverhältnis begründet. Die Einzelheiten ergeben sich dann aus dem BGB in Ermangelung eines Mietvertrages. Gut wäre es, wenn auf der Überweisung stehen würde „Miete für Wohnung xy“ oder ähnlich. Nicht verwandte Zeugen (2 oder mehr) sind ebenfalls hilfreich, die bezeugen können, daß er die Wohnung mitbewohnte.
Die Kosten für Lebensmittel usw. sind Privatsache, da ist nichts zu machen, außer unter Erfahrung „verbuchen“. Kann ansonsten nicht weiterhelfen bis auf den Hinweis, evtl. einen Internet-Online-Rechtsanwalt anzurufen. Das Beratungsgespräch geht nach Minuten und meist können die Fachanwälte einen jurist. wasserdichten Rat geben (im Endeffekt meist so um die 20-30 Euro herum). Diese Antworten sind rechtsgültig und jurist, verwertbar.- Googlen Sie sich durch „Onlie-Rechtsanwalt Mietrecht“.- Gruß- Achim
Hallo, entschuldige, dass ich erst jetzt antworte. Deine Eltern und Ihr hatten doch einen mündlichen Mietvertrag, dieser Vertrag hat genauso Bestand wie ein schriftlich geschlossener Vertrag. Gemeinsame Mietverträge können auch nur gemeinsam, schriftlich und von beiden unterschrieben gekündigt werden. Ist der Vertrag so gekündigt? Ansonsten besteht der Vertrag sogar noch. Von wem der Vermieter die Miete einfordert, bleibt dem Vermieter, in Ihrem Fall, Ihren Eltern, überlassen. Das Mietverhältnis lässt sich mit den geleisteten Zahlungen beweisen. Also jetzt
müssten nur noch die Eltern mitmachen. Wegen der Lebensmittel denke ich, kann man nichts machen. Ein Besuch beim Anwalt sollte also lohnend sein, sollte beim Ex etwas zu holen sein. Gruß
Soweit „Ex“ einen geschiedenen Ehemann bedeutet, werden die Folgkosten der Scheidung und Unterhaltsansprüche bei der Scheidung geregelt. Da er auf keinen Fall ein Mietvedrhältnis zu den Hauseigentümern begründet hat, in deren Haus er mit der Tochter der Hauseigentümer gelebt hat, haben die Hauseigentümer auch ihm gegenüber mangels einer solchen Vereinbarung keine Ansprüche auf Zahlung einer Miete. Sollte „Ex“ mit Expartner gleichzusetzen sein, so hat sich nunmehr die „Made“ unentgeldlich aus dem „Speck“ verabschiedet!