Miete und Tod

Hallo liebe Kundige,
ein alter (90Jahre) Mensch lebte allein in eine kleinen Wohnung. 2x an Tag kamen ein Pflegedienst. Eines Tages wurde der alte Mensch krank, kam ins Krankenhaus, danach in eine Kurzzeitpflege und dann ohne Übergang in die Pflege. 2 Wochen erlebte der alte Mensch diese Zeit, dann starb er. Während der Zeit der Kurzzeitpflege, als sich abzeichnete, dass der alte Mensch nicht zurück in seine Wohnung konnte, kündigten die Angehörigen die Wohnung fristgerecht. Nun ist der alte Mensch verstorben und damit endet ja das Mietverhältnis fristgerecht. Innerhalb von 2 Tagen die Wohnung aufzulösen, die Beerdigung zu regeln u.s.w. können die Angehörigen nicht. Wie verhält sich das nun, wie ist der Sachverhalt? Müssen die Angehörigen, mit denen der Mietvertrag nicht fortgesetzt wird die Wohnung renovieren? Ausräumen ist selbstverständlich. Aber alles Andere?
Wie immer danke ich für Antworten.
Gruß
mihe

Die Erben treten in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Lediglich bei Kündigungsausschluss und Zeitverträgen reduziert sich die Vertragszeit auf die gesetzliche Kündigungsfrist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

vnA

Die Erben treten in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und
Pflichten. Lediglich bei Kündigungsausschluss und
Zeitverträgen reduziert sich die Vertragszeit auf die
gesetzliche Kündigungsfrist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

Welche Erben? Von Erben habe ich überhaupt gar nichts gelesen?!

Hallo,

Welche Erben? Von Erben habe ich überhaupt gar nichts gelesen?!

Na dann setzen wir mal die Brille auf. Damit auch nichts schiefgeht, habe ich das entscheidende Wort hervorgehoben ;o)

als sich abzeichnete, dass der alte Mensch nicht zurück in seine Wohnung konnte, kündigten die Angehörigen die Wohnung fristgerecht.

Grüße

Hallo,

2 Wochen erlebte der alte Mensch diese Zeit, dann starb er. Während der Zeit der Kurzzeitpflege, als sich abzeichnete, dass der alte Mensch nicht zurück in seine Wohnung konnte, kündigten die Angehörigen die Wohnung fristgerecht. Nun ist der alte Mensch verstorben und damit endet ja das Mietverhältnis fristgerecht.

Wegen dem Tod odr weil auch gerade zufällig die Kündigungsfrist abgelaufen war?

Innerhalb von 2 Tagen die Wohnung aufzulösen, die Beerdigung zu regeln u.s.w. können die Angehörigen nicht. Wie verhält sich das nun, wie ist der Sachverhalt? Müssen die Angehörigen, mit denen der Mietvertrag nicht fortgesetzt wird die Wohnung renovieren?

Was steht dem im Mietvertrag zu diesem Thema?

Ausräumen ist selbstverständlich.

Nicht mal das im Zweifel.

Aber alles Andere?

Auf welcher Grundlage haben die Angehörigen denn die Wohnung gekündigt? Waren die Betreuer bzw. hatten eine Vollmacht?
Noch wichtiger, haben die das Erbe angenommen/ausgeschlagen? Sind sie überhaupt Erben geworden?
Könnte ganz schön komplex bis schwierig werden und der Vermieter könnte am Ende auf allem sitzen bleiben.

Grüße

Und wenn die „Angehörigen“ nicht die Erben sind (was ab und an auch mal vorkommt) haben sie weder das Recht zu kündigen noch irgendetwas aus der Wohnung zu entfernen, ja noch nicht einmal das Recht die Wohnung zu betreten.

vnA

Hallo,

als sich abzeichnete, dass der alte Mensch nicht zurück in seine Wohnung konnte, kündigten die Angehörigen die Wohnung fristgerecht.

Die Erben treten in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und
Pflichten. Lediglich bei Kündigungsausschluss und Zeitverträgen
reduziert sich die Vertragszeit auf die gesetzliche Kündigungsfrist.

Welche Erben? Von Erben habe ich überhaupt gar nichts gelesen?!

Na dann setzen wir mal die Brille auf. Damit auch nichts
schiefgeht, habe ich das entscheidende Wort hervorgehoben ;o)

Und Du bist Dir sicher, dass „Angehörige“ mit „Erben“ gleich zu setzen ist? Mich gruselts langsam…

LG
T.

Hallo,

mal ein paar Fragen.

Wenn Angehörige eine Wohnung fristgerecht kündigen, dann ist ja absehbar, dass eben diese Wohnung zum Ende des Mietvertrages zu räumen sein muss. Warum kommt das denn nun so „plötzlich“?

Oder wird hier angenommen, dass der Tod das Ende des Mietvertrages bedeutet? Dem ist nicht so. Der Mietvertrag geht mit der Restlaufzeit auf die Erben über.

Wer ist überhaupt Erbe?

Und: War die Kündigung überhaupt rechtswirksam? Eigentlich kann nicht irgendwer im Namen eines anderen kündigen.

Es stimmt > wenn die Angehörigen nicht Erben sind, dann dürfen sie nichts was zur Erbmasse gehört aus der Wohnung entfernen.

Kündigen kann das Mietverhältnis auch ein entsprechend Bevollmächtigter. Das könnte also auch ein nicht-erbender Angehöriger sein.

Der Vermieter ist genauso ein Vertragspartner, wie z.B. der Pflegedienst, das Krankenhaus, die Kurzeitpflege, die Pflege, die Telekom, der Stromversorger, die GEZ - etc. etc. > da gibt es sicher noch viel mehr, die noch Forderungen haben werden.
Sämtliche aus bestehenden Verträgen resultierende Verbindlichkeiten (z.B. auch eventuelle Räumungs-/Renovierungspflichten aus dem Mietverhältnis) sind aus dem Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen.
Wobei es natürlich immer ein Problem darstellt, wer überhaupt die Verträge kündigen und abwickeln darf, wer entsprechende Vollmachten auch über das Konto/Guthaben/Vermögen des Verstorbenen hat.

Angehöriger sein alleine, genügt da nicht.
Um mehr zu erfahren, müsste Michael also mehr dazu sagen, wer Bevollmächtiger oder Erbe ist.

Möglicherweise ergibt sich beim Nachlesen ab § 563 BGB auch worauf es in Bezug auf das Mietverhältnis ankommt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html#BJN…

Solange der Mieter nicht tot ist wäre eine Kündigung der Angehörigen rechtsunwirksam. Die Erbengemeinschaft tritt dann automatisch in den Mietvertrag ein, wenn sie nicht erklären das sie dies nicht wünschen.

Solange der Mieter nicht tot ist wäre eine Kündigung der
Angehörigen rechtsunwirksam.

Außer sie wurden dazu bevollmächtigt

Die Erbengemeinschaft tritt dann automatisch in den Mietvertrag ein, wenn sie nicht erklären das sie dies nicht wünschen.

Aber selbst dann tritt sie automatisch in den Mietvertrag ein, hat aber uU ein erleichtertes Kündigungsrecht (3 Monate)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

vnA