Miete unter falschen Voraussetzungen

Hi,

stellt Euch mal folgende Situation vor: Ein gewerblicher Mieter bezahlt seit 13 Jahren an seinen Vermieter keine Miete mehr. Begründung: Die Räume sind desolat, es wird nicht renoviert.

Der Vermieter ist schwer depressiv und kümmert sich nicht um die Sache, lässt den Mieter ohne Mahnung über die gesamte Zeit gewähren.

Ein weiterer gewerblicher Mieter im gleichen Haus bezahlt seine Miete pünktlich. Gleichzeitig hat er zur Untermiete einen Raum in den Räumen des nicht zahlenden Mieters und bezahlt auch hierfür monatlich einen festen Betrag.

Selbstverständlich ging der zweite Mieter bei Unterschrift des Untermietvertrages davon aus, dass der erste Mieter regulär bezahlt. Er fällt nun aus allen Wolken als er erfährt, dass er für einen Raum Miete bezahlt für den der Hauptmieter die Gesamtmiete nie abgeführt hat.

Wäre solch ein Untermietvertrag eurer Meinung nach rückwirkend anfechtbar?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Rolf

Hallo!

2 völlig unabhängige Verträge,die nichts miteinander zutun haben.
Ob der eine seinen eigenen Vertrag erfüllt oder nicht,ändert doch an dem Untermietvertrag nichts.
Der besteht doch,man kann den Raum nutzen und zahlt dafür eine Mietsumme.
Was derjenige mit dieser Mietsumme macht,ist das für Dich nicht völlig egal ?

Der Untermietvertrag besagt doch nicht,der eigentliche Mieter zieht die Untermietsumme für den Hausbesitzer ein und muss die an ihn abführen.
Das ist doch sein Geld,sein Gewinn sozusagen.

Würde der Untermieter nun meinen auch nicht mehr an den Hauptmieter zahlen zu müssen,dann kündigt der ihm fristlos den untervermieteten Raum und man hat das Nachsehen.
So ungerecht ist die Welt und das Geschäftsleben.

MfG
duck313

Hi,

so sehe ich es grundsätzlich auch. Wir haben das im Kollegenkreis diskutiert und da waren wir uns nicht einig. Einige meinten, der Untermietvertrag hätte den erfüllten Hauptmietvertrag als Voraussetzung.

bye
Rolf

Möchte mal behaupten, dass bei einer unberechtigten Mietkürzung von 100% der Haupt-Mietvertrag fristlos zu kündigen wäre.

Rückwirkend, kann wohl ein Untermietvertrag nicht gekündigt werden. Schon aber innerhalb der Kündigungsfrist.

Und weil der Hauptmietvertrag ja sofort gekündigt werden könnte. Wäre dann für die genutzen Räume ein ordentlicher Mietvertrag mit dem Vermieter möglich. Liegt natürlich daran, wie die Räume zu erschliessen sind.