Miete unter vorbehalt gezahlt

hallöchen :smile:

ich habe eine mängelanzeige an meinen vermieter geschickt und eine frist von 4 wochen zur behebung gegeben. ich habe angegeben dass ich für diesen zeitraum die miete nur unter vorbehalt zahle und nach ablauf dieser frist die miete um 10 prozent kürze. innerhalb der frist ist nichts passiert und der schaden besteht weiterhin.

kann ich nun einfach für den nächsten monat 20 prozent abziehen oder doch nur die 10 prozent. in anderen foren habe ich gelesen, dass wenn man unter vorbehalt zahlt die miete auch rückwirkend mindern darf.

der einfachheit wegen: anfang april > mängelanzeige mit 4 wochen frist abgegeben und miete unter vorbehalt gezahlt.

möchte jetz für mai dann die 10% abziehen und für april gleichzeitig auch!

wie verhält sich das?

Hallo,

Du kannst jetzt rückwirkend mindern, und zwar ab dem Datum der Mängelanzeige.

Gruss Huftier

Du kannst jetzt rückwirkend mindern, und zwar ab dem Datum der
Mängelanzeige.

alles klar weis ich bescheid ich habe zu danken :smile: