Miete unter vorbehalt gezahlt

hallöchen :smile:

ich habe eine mängelanzeige an meinen vermieter geschickt und eine frist von 4 wochen zur behebung gegeben. ich habe angegeben dass ich für diesen zeitraum die miete nur unter vorbehalt zahle und nach ablauf dieser frist die miete um 10 prozent kürze. innerhalb der frist ist nichts passiert und der schaden besteht weiterhin.

kann ich nun einfach für den nächsten monat 20 prozent abziehen oder doch nur die 10 prozent. in anderen foren habe ich gelesen, dass wenn man unter vorbehalt zahlt die miete auch rückwirkend mindern darf.

der einfachheit wegen: anfang april > mängelanzeige mit 4 wochen frist abgegeben und miete unter vorbehalt gezahlt.

möchte jetz für mai dann die 10% abziehen und für april gleichzeitig auch!

wie verhält sich das?

Unter Vorbehalt teile ich mit, dass Antworten zu erwarten sind, wenn FAQ:1129 beachtet wird.

vnA

OHNE auf das Posting einzugehen ist mitzuteilen, dass der BGH geurteilt hat, dass bei einer Einschränkung der überlassenen Mietsache der Mieter mit Eintritt des Mangels zur Mietminderung , ohne Verpflichtung einer Fristsetzung, berechtigt ist.

si