Ich habe eine Wohnung im Haus meiner Eltern, zahle keine Miete dafür.
Jetz plane ich meine Freundin bei mir einziehen zu lassen und möchte natürlich ab diesem Zeitpunkt meine Eltern finanziell unterstützen.
Meine Eltern haben das Haus bereits abgezahlt.
Jetzt ist die Frage, soll ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag machen und dann mit meiner Freundin einen Untermietvertrag? Soll ich einfach von meiner Freundin miete verlangen und quasi der Vermieter sein? Reicht eine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und meiner Freundin aus? usw.
Haben meine Eltern dadurch steuerliche Nachteile? Ich selbst möchte daran nichts verdienen, sondern eher meinen Eltern ein „Zuckerl“ zuschieben und dadurch selbstverständlich laufende Kosten decken.
Für mich ist das Thema absolutes Neuland. Und ich bitte daher um Rat. Danke schonmal im Vorraus!!!
Eigentlich sollten sie Ihre Eltern nicht erst dann „unterstützen“ , wenn Ihre Freundin einzieht.Schließlich könnten sie die Wohnung ja gewinnbringend auch fremd vermieten.
Bei einer Einliegerwohnung handelt sich steuerlich auch um ein „Gewerbe“.Wenn man Ausgaben dafür steuerlich geltend machen will , muss auch eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein.Dies ist nur erkennbar , wenn zwischen Ihnen und Ihren Eltern ein Mietvertrag besteht und , wenn eine Miete tatsächlich von Konto zu Konto fließt.Diese sollte nur unerheblich weniger sein ,als die ortsübliche Vergleichsmiete.Mit der Freundin würde ich keinen Vertrag machen, da es unwahrscheinlich erscheint , dass sie in der Wohnung bleiben würde , wenn Ihre Beziehung scheitert.Lassen Sie sich für die Dauer Ihrer Mietzeit einen Anteil bezahlen.
Steuerlich kann ich dieses Thema nur anreißen , würde Ihnen aber empfehlen sich dort nochmal genau zu informieren.
Grundsätzliche einmal müssen Sie berücksichtigen, dass eine vertragliche Absicherung hier für Sie und für Ihre Eltern von Wichtigkeit ist. Denn wenn Ihre Partnerschaft nicht mehr funktioniert, dann sollte eine schnelle Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen zwingend berücksichtigt werden.
Wichtig ist jedoch auch, egal, wer den Vertrag als sogenannter Vermieter abschließt, die Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Tut der Vermieter dies nicht, dann macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar.
Weiter sollten Sie auch beachten, wollen Sie keinen Vertrag abschließen und Ihre Freundin soll trotzdem einen Mietanteil zahlen, dann laufen Sie Gefahr nach Beendigung Ihrer Partnerschaft ebenfalls in die Steuerfall zu tappen, auch wenn kein Mietvertrag vorliegt. Sie müssen mit der Auskunftsfreudigkeit rechnen und es wäre nicht das erste Mal, dass eine Expartnerin ihren Partner verpfeift.
Sie merken, dass ganze beruht auf einer gehörigen Portion Vertrauen.
Wir können Ihnen nur raten, suchen Sie einen Steuerberater auf und lassen Sie sich die Situation entsprechend durchrechnen, allein daran sollten Sie festmachen, wie Sie oder auch Ihre Eltern sich in Zukunft dazu verhalten wollen.
Verträge unter Feunden und innerhalb der Familie müssen nicht sein! Sie und Ihre Freundin können für die Dauer der Wohnung und auch die der Freundschaft mtl. z.b. auf freiwilliger Basis einen Kostgenbeitrag i.H. von € 250 gemeinsam leisten. Wollen die Eltern mehr oder eine Miete, dann sollten die Eltern einen Mietvetrag vereinbaren, wenn diese das Geld brauchen. - Merke: „Unter Freunden und innerhalb der Familie trink und lach aber nie Geschäfte mach!“
Hallo, wenn Sie sich alle einig sind und sich gut verstehen, brauchen Sie keinen Mietvertrag. Ihre Eltern können in 1 Satz schreiben, hiermit vermieten wir (-Bez. der Mietsache-) ab Datum xy. Monatsmiete Euro x.
Wenn schriftlich nichts weiter vereinbart ist, gelten die mietrechtl. Bestimmungen des BGB.-
Ihre Eltern haben dann allerdings Zusatzeinkünfte über Vermietung und müssen dies ehrlicherweise bei der Steuererklärung dem Finanzamt mit angeben.-
Wenn Sie möchten, können Sie sich auch einen Einheitsmietvertrag im Schreibwarenladen oder Internet besorgen und ausfüllen. Ich würde in diesem Fall die Sache mündlich abwickeln. Ein Untermietvertrag mit der Freundin ist unnötig, sie wohnt ja dann sowieso bei Ihnen, vermute ich. - Mehr kann ich dazu nicht sagen, Gruß- Achim