Miete verlangen von der Miterbin

hallo erstmal,

Ich habe mit meiner Tante eine Wohnung geerbt.

Anfangs hab ich von ihr keine Miete verlang, da ich wenn ich in Deutschland zu besuch war aus der Schweiz immer dort übernachten konnte .

Und ich ging auch immer davon aus bis die Wohnung verkauft wird, was zum Ende diesen Jahres passieren wird, das sie das Wohngeld an die Verwaltung zahlt.
Wie sich jetzt herausgestellt hat, hat sie es nur selten gezahlt und jetzt bin ich natürlich als Miteigentümer dafür Haftbar.

Da ich mich natürlich Finanziell doch absichern möchte, möchte ich nun Miete verlangen.

Da ich damit das Wohngeld ausgleichen will.

Nun stell ich mir die Frage , wie mach ich es richtig,die Miete zu verlangen.

Schreib ich ihr einen Brief?
Wo ich sie dazu auffordere für genau die Summe
die ich verlangen kann Miete zuzahlen und sie mit das ab 1.Februar diesen Jahre zu bezahlen hat.

oder macht man das am besten Direkt über den Anwalt?

Würde mich freuen wenn mir jemand etwas genauer darüber aufklären könnte wie man es am besten macht

Ihr Text ergibt leider keine Sinn .Lesen Sie sich das nochmal durch.

Die Kosten der Wohnung werden intern natürlich geteilt (nach außen haften beide). Dementsprechend mitrechnen. zahlt Sie trotz schriftlicher Aufforderung (Einschreiben) ihren Anteil nicht, wird dies bei der späteren Aufteilung des Verkaufserlöses beim Notar mit vorgelegt und verrechnet …
Oder man geht halt jetzt gleich zum Anwalt, was aber das Verhältnis dauerhaft belasten könnte …

Vielen Dank für die schnelle und gute Antwort

Die Kosten der Wohnung werden intern natürlich geteilt (nach
außen haften beide). Dementsprechend mitrechnen. zahlt Sie
trotz schriftlicher Aufforderung (Einschreiben) ihren Anteil

Hallo,
Wenn ihr beide die Wohnung gegerbt habt müsst ihr beide auch für die Kosten der Wohnung aufkommen.
Das du sie umsonst drin wohnen läst ist nett aber für die Haftung der Kosten unerheblich!

Ich gehe davon aus das ihr nichts schriftliches hab wegen der Kosten Regelung untereinander?
Da sie einen größerer nutzen von der Wohnung hat würde ich mit ihr vertraglich vereinbaren das sie auch den größten Anteil der Kosten zu tragen hat und das schriftlich.

Ich würde mich vielleicht von einem Anwalt beraten lassen jedoch nicht gleich mit einem schreiben von diesem beginnen. Dieser könnte ja zu einer massiven Störung eures Verhältnisses führ was später zu Problem führen könnte.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo, sorry, das ist mir zu verworren. Ich verstehe die Frage nicht. Wieso Miete verlangen? Wohnt die Tante denn in der Wohnung, die ihr zur Hälfte gehört?- Tut mir leid, ich kann Ihre Frage nicht beantworten.- Möchte trotzdem weiterhelfen: Fragen Sie am besten einen Rechtsanwalt per Telefonberatung. Adressen erhalten Sie im Internet. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe, die Anwaltskosten werden über die Telefonrechnung abgebucht. Ein solcher anwaltl. Rat kostet in der Regel etwa 40-50 Euro, der Anwalt haftet für seine Aussage.- Gruß, Achim

Verlangen Sie einfach die Hälfte einer ortsüblichen Miete zzgl. der gesamten Nebenksoten von ihr. Weigert sie sich, dann lassen Sie die Wohnung zur Aufhebung. der Gemeinscahft versteigern und teilen sich mit ihr den Erlös.