Miete vom Amt

nehmen wir mal an, ihr wohnt im Ausland und habt eure Wohnung in Deutschland vermietet, an einen verheirateten Mann dessen Frau gerade mit den drei Kindern die Wohnung verlassen hat. Der Mann hatte bei eurem letzten Besuch im Mai noch Arbeit.

Jetzt stellt euch mal vor, plötzlich und unerwartet zahlt euch das Amt 510 € Miete für diesen Mann.???
Ist ne irre Geschichte - aber spinnen wir mal weiter.

Ihr wißt von nichts und könnt auch keinen Kontakt mit eurem Mieter aufnehmen, weil die ausgezogene Ehefrau das Telefon abgestellt hat.

Was nu???

Da man davon ausgehen kann, daß der Mieter einen gefälschten Mietvertrag beim Amt vogelegt hat, muß man diese 510 € an das Amt zurückzahlen oder müssen die sich an den Mieter halten.

Denn der Mietpreis von 510 .- für eine über 120 m² große Wohnung kommt ja hin.

Was würdet ihr tun?

fragt Calima

Hallo !

ich lese einmal,zweimal …,irgendwie verstehe ich es nicht so recht.
Wo ist eigentlich das Problem ?

Statt vom Mieter bekommt man die Miete nun „plötzlich“ vom Amt direkt.

Wo wäre denn das ein Ansatz für eine Fälschung des Mietvertrages durch den Mieter bei der Vorlage auf dem Amt ? Welches Interesse sollte der Mieter haben ?
Er bekommt doch nicht das Geld. Wenn man die Miete fälschlich erhöht und so mehr vom Amt kassiert,als man selbst an Miete zahlen muß,dann ja. Aber doch auch nur,wenn der dann das Geld selbst bekommt.

Wenn der berechtigte Vermieter es bekommt,was ist denn daran falsch ?

Kostet die Wohnung nun 510 € Miete oder nicht ? Ist sie preiswerter?
Hat er etwa den Vertrag gar nicht vorgelegt,sondern die Wohnungsgröße angegeben und daraus wurde der Mietzuschuß berechnet ?
Sind da Nebenkosten drin enthalten ?

Komische Sache,auch wenn es ein fiktives Beispiel ist .

MfG
duck313

Hallo Calima,
normal ist, dass der Mieter zahlt, nicht (irgendwelche) Ämter.
Der Mieter bekommt Geld vom Ämter und überweist das dann dem Vermieter.
Wenn die Ämter direkt an den Vermieter überweisen, dann sind die Mieter nicht in der Lage eigenverantwortlich mit Geld um zu gehen.
Meiner Erfahrung nach handelt es sich oft um Drogenabhängige die unbelehrbar sind.
Gruß

  • Volker Wolter -

gehts nocht? unverschämt;-((

Hallo Calima,
Meiner Erfahrung nach handelt es sich oft um Drogenabhängige
die unbelehrbar sind.
Gruß

  • Volker Wolter -

Den Kommentar hätte man sich ersparen können, da zeigt sich , welch „geistig Kind“ man ist.

;-((

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nehmen wir mal an, ihr wohnt im Ausland und habt eure Wohnung
in Deutschland vermietet, an einen verheirateten Mann dessen
Frau gerade mit den drei Kindern die Wohnung verlassen hat.
Der Mann hatte bei eurem letzten Besuch im Mai noch Arbeit.

Jetzt stellt euch mal vor, plötzlich und unerwartet zahlt euch
das Amt 510 € Miete für diesen Mann.???

Wo ist da das Problem oder ist dies nicht die volle Miete?

Ist ne irre Geschichte - aber spinnen wir mal weiter.

Ihr wißt von nichts und könnt auch keinen Kontakt mit eurem
Mieter aufnehmen, weil die ausgezogene Ehefrau das Telefon
abgestellt hat.

Was nu???

Da wurde die Miete bezahlt, ist doch egal von wem, oder ?
Wo ist da das Problem?

Da man davon ausgehen kann, daß der Mieter einen gefälschten
Mietvertrag beim Amt vogelegt hat,

Wieso denn das?
Falls es nicht die volle Miete ist, kann man davon ausgehen, dass das Amt nur noch die Miete für den Ehemann (Single) überwiesen hat, weil die Ehefrau und Kinder ausgezogen sind und der Ehemann jetzt alleine da wohnt, folgedessen das Amt allerdings nur die Miete für einen „Single“ bezahlt.

muß man diese 510 € an das

Amt zurückzahlen oder müssen die sich an den Mieter halten.

Wenn auf dem Überweisungsbeleg der Bank als Betreff füe die Überweisung „Miete“/„Mietjahung“ o.ä. vermerkt ist, dann ist da das Geld vom Vermieter als Mietzahlung zu buchen.

Denn der Mietpreis von 510 .- für eine über 120 m² große
Wohnung kommt ja hin.

Wieso nicht, in den Grenzgebieten Deutschland/Polen, Deutschland/Tchechien gibt es für 510 € ganze Häuser zum anmieten.

Was würdet ihr tun?

Einmal für den fiktiven Fall nochmals alle Informationen mitteilen, damit wir nicht noch rätseln müssen, was eigentlich gemeint sein kann.

Schönen Tag noch.

fragt Calima

Weshalb soll dem Amt ein gefälschter Vertrag vorgelegt worden sein?
Der Mieter ist vermutlich arbeitslos geworden und hat einen Antrag auf Übernahme der Miete gestellt. Das Amt hat dann dem Antrag stattgegeben. Das ist ein alltäglicher Vorgang. Der Betrag muß natürlich nicht dem Amt (Job-Center?) zurückerstattet werden. Mit dem Vorwurf „gefälschter Mietvertrag“ (=Urkundenfälschung!) wäre ich sehr vorsichtig. Man könnte natürlich auch bei dem Leistungsträger anfragen, welcher Vorgang der Überweisung zugrunde liegt. Hier wird man sich allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen auf eine Minimalauskunft beschränken.
Woher stammt die Kenntnis, daß die ausgezogene Ehefrau das Telefon abgestellt hat? Vielleicht wurde, um Belästigungen Dritter zu vermeiden, lediglich eine neue Telefonnummer zugeteilt oder ein neuer Vertrag abgeschlossen, wenn der bisherige - auf die Ehefrau laufende - gekündigt wurde.
Ich würde den Mieter schriftlich um Aufklärung bitten. Niemand ist rechtlich verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein.

Arbeitsagentur auf Speed
Hallo,

das ist Quatsch.

Es sind verantwortungsvolle ALG2-Empfänger, die das Amt bitten, an den VM direkt zu überweisen, damit sie nicht die Miete ausgeben oder sie im überzogenen Dispo untergeht.

Das wird von der Arbeitsagentur auch nahegelegt.

VG
EK

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…für diese Richtigstellung!

Zum Artikel, auf den sich deine Antwort bezieht: Vorurteil ick hör dir trappsen!

Es gibt viele Gründe, dass man selbst die Direktüberweisung wählt. Es gibt sogar Vermieter, die darauf bestehen, dass die Miete direkt überwiesen wird. (zum Beispiel vor Abschluß des Vertrages). Was hier offensichtlich nicht der Fall ist, das ist schon klar.

Alle über einen Kamm zu scheren ist, wie oft bei diesem Thema, unfair.

Greets

nicht zu leicht gemacht?

das ist Quatsch.

Es sind verantwortungsvolle ALG2-Empfänger, die das Amt
bitten, an den VM direkt zu überweisen, damit sie nicht die
Miete ausgeben oder sie im überzogenen Dispo untergeht.

so etwas soll es geben.

Das wird von der Arbeitsagentur auch nahegelegt.

nahegelegt: was heisst das schon. eine rechtsgrundlage besteht nicht. das amt muss die miete an den mieter überweisen, es sei denn, dass der mieter in der vergangenheit schon einmal die miete unterschlagen hat.

ich schätze einmal, dass von allen mietern, deren miete direkt an den vermieter überwiesen wird, maximal 10% freiwillig, ohne dass sie es müssen, mit dieser vorgehensweise einverstanden sind.

viele wollen eben nicht, dass der vermieter erfährt, dass sie stütze bekommen. und davon abgesehen, machen das die ämter auch ungern, wenn keine pflicht dazu besteht. das sind alles mehrkosten!

Na ja, was hätte ein Mieter davon, einen gefälschten Mietvertrag vorzulegen? Ich weiß es nicht! Man hätte ja im Ausland keinen Kontakt, weil die Ehefrau mit den Kindern ins Frauenhaus geflüchtet ist und ihren Telefonanschluß gekündigt hat.
Der damalige Mietvertrag von vor 1 1/2 Jahren lief auf eine Wohnung für sich und seine Familie über 98 m². Inzwischen ist die Familie im Haus umgezogen und die 4 haben eine Wohnung von 230 m², über die es keinen gültigen Mietvertrag gibt.
D.h. wenn er den alten Mietvertrag vorlegt - gilt der nicht mehr - und kein Amt zahlt für einen Single eine Wohnung von 230 m².

Übrigens - nicht hypothetisch:

in Niedersachsen ist es üblich, daß die ARGE die Miete direkt auf das Konto des Vermieters überweist - das hat nichts mit Drogenäbhängigkeit zu tun

Gruß Calima

Hallo,

Der damalige Mietvertrag von vor 1 1/2 Jahren lief auf eine
Wohnung für sich und seine Familie über 98 m². Inzwischen ist
die Familie im Haus umgezogen und die 4 haben eine Wohnung von
230 m², über die es keinen gültigen Mietvertrag gibt.

Da möchte ich jetzt aber mal drauf wetten, dass es einen gibt. Vielleicht nicht schriftlich, aber trotzdem gültig. Oder weiß der Vermieter von nichts und hat auch noch nie Miete angenommen?

D.h. wenn er den alten Mietvertrag vorlegt - gilt der nicht
mehr - und kein Amt zahlt für einen Single eine Wohnung von
230 m².

Und? Man kann durchaus in einer größeren Wohnung wohnen, nur bezahlen wird das Amt das Vergnügen dann eben nicht.
Wobei es natürlich nicht einfach auf die Größe, sondern vor allem auf den Preis ankommt.

Btw., woher weißt Du, dass der Mietvertrag ‚nicht mehr gilt‘? Der wird doch nicht irgendwie ‚ungültig‘, wenn er nicht gekündigt wird.

in Niedersachsen ist es üblich, daß die ARGE die Miete direkt
auf das Konto des Vermieters überweist - das hat nichts mit
Drogenäbhängigkeit zu tun

Ich habe mal gehört, dass der Hartz-IV-Empfänger dem zustimmen muss. Ist das gar nicht so? Oder tun die das alle?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

der Vorposter schrieb, dass die, deren Miete vom Amt direkt an den Vorposter überwiesen wird, meist Drogenabhängige sind.

Du bist also auch dieser Auffassung - oder ist das Quatsch?

VG
EK

Da das eine erfundene Geschichte ist - hier auch das glückliche Ende

Der Mieter hat heute morgen Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen
und ihm mitgeteilt, daß er keinen Mietkostenzuschuß vom Amt beantragt hat???
Nu wird man das Amt fragen müssen!
Danke für eure Geduld

Calima

Hallo loadrunner

ich hab keine Ahnung, ich war noch nie HartzIV

und werde es auch nicht mehr.

Gruß Calima

Hallo,

der Vorposter schrieb, dass die, deren Miete vom Amt direkt an
den Vorposter überwiesen wird, meist Drogenabhängige sind.

Du bist also auch dieser Auffassung - oder ist das Quatsch?

ich habe das auf dein posting bezogen:

Es sind verantwortungsvolle ALG2-Empfänger, die das Amt
bitten, an den VM direkt zu überweisen, damit sie nicht die
Miete ausgeben oder sie im überzogenen Dispo untergeht.

und dem ist in der regel nicht so. besser, du unterhältst dich diesbezüglich einmal mit jemandem, der in der leistungsabteilung der arge arbeitet. frag mal nach, wieviel % diejenigen ausmachen, die freiwillig so verantwortungsvoll handeln.

weiter kommt es natürlich darauf an, wie du drogenkonsum definierst. stichwort: alkohol
insofern hat er schon recht, dass es meistens drogensüchtige sind, deren miete direkt an den vermieter überwiesen wird.

Na ja, vor kurzem hat der Mieter von mir ein Einschreiben mit Rückschein bekommen, daß über einen neuen Mietvertrag noch verhandelt werden muß und er bis dahin keinen hat.

Ist das nicht gültig? Meiner Meinung nach wohnt er dann zwar in der Wohnung aber ohne Mietvertrag - vielleicht bin ich auch nur zu blauäugig.

Aber ich hab mich (in meiner Geschichte) mit dem Amt in Verbindung gesetzt und der Sachbearbeiter hat mir gesagt - war ein Computerfehler - will Geld zurück!!!

Ende gut alles gut?

fragt Calima

Geschichte geht in Mietrecht weiter - möchte noch ein paar Fragen klären, weil ich gute Resonanz habe

Danke für eure Mühe