nehmen wir mal an, ihr wohnt im Ausland und habt eure Wohnung
in Deutschland vermietet, an einen verheirateten Mann dessen
Frau gerade mit den drei Kindern die Wohnung verlassen hat.
Der Mann hatte bei eurem letzten Besuch im Mai noch Arbeit.
Jetzt stellt euch mal vor, plötzlich und unerwartet zahlt euch
das Amt 510 € Miete für diesen Mann.???
Wo ist da das Problem oder ist dies nicht die volle Miete?
Ist ne irre Geschichte - aber spinnen wir mal weiter.
Ihr wißt von nichts und könnt auch keinen Kontakt mit eurem
Mieter aufnehmen, weil die ausgezogene Ehefrau das Telefon
abgestellt hat.
Was nu???
Da wurde die Miete bezahlt, ist doch egal von wem, oder ?
Wo ist da das Problem?
Da man davon ausgehen kann, daß der Mieter einen gefälschten
Mietvertrag beim Amt vogelegt hat,
Wieso denn das?
Falls es nicht die volle Miete ist, kann man davon ausgehen, dass das Amt nur noch die Miete für den Ehemann (Single) überwiesen hat, weil die Ehefrau und Kinder ausgezogen sind und der Ehemann jetzt alleine da wohnt, folgedessen das Amt allerdings nur die Miete für einen „Single“ bezahlt.
muß man diese 510 € an das
Amt zurückzahlen oder müssen die sich an den Mieter halten.
Wenn auf dem Überweisungsbeleg der Bank als Betreff füe die Überweisung „Miete“/„Mietjahung“ o.ä. vermerkt ist, dann ist da das Geld vom Vermieter als Mietzahlung zu buchen.
Denn der Mietpreis von 510 .- für eine über 120 m² große
Wohnung kommt ja hin.
Wieso nicht, in den Grenzgebieten Deutschland/Polen, Deutschland/Tchechien gibt es für 510 € ganze Häuser zum anmieten.
Was würdet ihr tun?
Einmal für den fiktiven Fall nochmals alle Informationen mitteilen, damit wir nicht noch rätseln müssen, was eigentlich gemeint sein kann.
Schönen Tag noch.
fragt Calima