Miete vom Arbeitsamt

Verehrte Experten,

angeblich soll das Arbeitsamt die Miete von ALG2-Empfängern nunmehr direkt an deren Vermieter überweisen.

Wenn jetzt z.B. die Heizung immer nicht gescheit geht, kann der ALG.Empfänger dann das Arbeitsamt anweisen, die Mietzahlung zu mindern und die Differenz ihm selber gutzuschreiben, oder kann er sich an seinen Mietrechtsexperten im Arbeitsamt wenden, der sich die Sache vor Ort anschaut, mit dem Vermieter verhandelt und ggfls. über die Höhe der Mietminderung entscheidet?

Gruß

Pavel

Hallo,

nimmt der Mieter ordnungsgemäss eine Mietminderung vor und bezieht gleichzeitig ALG2 oder andere öffentliche Liestungen ( Wohngeld ) hat er die Auszahlungsstelle zu informieren.

Grüsse Günter

angeblich soll das Arbeitsamt die Miete von ALG2-Empfängern
nunmehr direkt an deren Vermieter überweisen.

Wenn jetzt z.B. die Heizung immer nicht gescheit geht, kann
der ALG.Empfänger dann das Arbeitsamt anweisen, die
Mietzahlung zu mindern und die Differenz ihm selber
gutzuschreiben, oder kann er sich an seinen Mietrechtsexperten
im Arbeitsamt wenden, der sich die Sache vor Ort anschaut, mit
dem Vermieter verhandelt und ggfls. über die Höhe der
Mietminderung entscheidet?

Gruß

Pavel

nimmt der Mieter ordnungsgemäss eine Mietminderung vor und
bezieht gleichzeitig ALG2 oder andere öffentliche Liestungen (
Wohngeld ) hat er die Auszahlungsstelle zu informieren.

Ja, aber es soll doch künftig das Arbeitsamt die Miete direkt an den Vermieter überweisen!
Unter den Umständen ist die Frage interessant, ob der arbeitslose Mieter das Arbeitsamt einfach auffordern kann, die Mietzahlung einer Minderung zugunsten der an ihn gezahlten Zuwendungen zu unterziehen, oder ob er vielmehr den seiner Ansicht nach zur Mietminderung berechtigenden Umstand lediglich dem Arbeitsamt melden muß, und dort ein Sachbearbeiter sitzt, der über Zulässigkeit einer Mietminderung entscheidet und zu dem Zweck z.B. mit ein wenig Werkzeug bewaffnet sich vor Ort ein Bild von dem Zustand der Wohnung macht.

Gruß

Pavel

Verehrte Experten,

angeblich soll das Arbeitsamt die Miete von ALG2-Empfängern
nunmehr direkt an deren Vermieter überweisen.

wenn der ALG II Bezieher auch zustimmt!!!

Und wer wird schon freiwillig zustimmen, wenn er die Miete nicht weiterleiten will… dadrum gehts ja eigentlich, weil viele Vermieter die Miete nicht erhalten, die ihnen ´zusteht, bei meinem Nachbarn wurde das letzendlich zwangsmässig durchgesétzt, weil er auch einige Monate nichts gezahlt hat.
Im Ergebnis kam raus, dass das Amt angeblich 3 Monate Miete an den Vermieter gezahlt haben will, aber dort auch nix angekommen ist…LOL

LG
Mikesch

Hallo,

der Mitarbeiter sowohl eines Arbeitsamtes als auch eines Sozialamtes kann und darf nicht über die Rechtmäßigkeit einer Mietminderung entscheiden. Über die Rechtmäßigkeit entscheidet einzig und allein ein Gericht.

Der Angestellte/Beamte darf aber auch nicht aus rechtlicher Sicht über eine Mietminderung entscheiden, da ihm lediglich im Rahmen seiner Berufstätigkeit die beratenden Funktion zusteht. Nicht über das Mietrecht. Im Umkehrschluss darf z.B. ein Mieterverein einen Mieter nicht über den Bezug von ALG II oder Hartz IV beraten.

Du informierst den Sachbearbeiter und dieser wird die Mietminderung dann vornehmen.

Allerdings hierzu noch ein Hinweis. Verliert der Hilfeempfänger einen Rechtsstreit zur Mietminderung ist weder das Arbeitsamt noch ein Sozialamt verpflichtet die aus der ungerechtfertigten Mietminderung weniger gezahlten Mieten nachträglich zu übernehmen. Das führt dazu, dass die Gesetzeslage derzeit den unseriösen Vermieter schützt.

Grüsse Günter

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