Ich habe eine möblierte Wohnung an einen Herrn vermietet für dessen Miete das Sozialamt aufgekommen ist. Den Mietvertrag habe ich mit dem Herrn, nicht mit dem Amt. Nun sollte der Herr eine Arbeitsleistung für die Gemeinde erbringen (Laub harken), das macht er aber nicht. Deswegen hat die Gemeinde nun die Mietzahlung eingestellt. Der Typ hat kein Geld und ausziehen will er auch nicht. Was soll ich tun? Hat das Amt richtig gehandelt? Die Gemeinde ist nicht mehr bereit für den Mann aufzukommen, aber ich soll es tun.
Es ist eine möblierte Wohnung, die Sachen die er mitgebracht hat passen in zwei Koffer, soll ich mit Gewalt räumen?
Was verstehst du unter „mit Gewalt räumen“?
Vermutlich wirst du noch viel Ärger mit dem guten Mann haben. Du kannst nur auf dem Rchtswege eine Räumungsklage durchführen. Du wirst für alle Kosten der Klage in Vorlage treten müssen und die Räumung ebenfalls bezahlen. Dann darfst du versuchen, das Geld vom Mieter wiederzuholen. So wie du es schilderst dürfte das aussichtslos sein. Kurz: Du bist auf jeden Fall der Dumme. Mein Tipp: In Zukunft nur an solvente Mieter vermieten, Ärzte, RA usw. Da ist zwar auch nicht 100% der Mieteingan garantiert aber doch wahrscheinlicher.
Als Vermeiter ist man in D leider in solchen Fällen der Dumme.
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Hallo Richipex,
Es ist eine möblierte Wohnung, die Sachen die er mitgebracht
hat passen in zwei Koffer, soll ich mit Gewalt räumen?
- Damit würdest Du Dich strafbar machen. Der vom Vorposter angedeutete Weg über Räumungsklage ist der allein richtige.
Bezüglich der Feinheiten der Mietübernahme vom Sozialamt wende Dich mal an GünterW, der im Mietrechtsbrett sehr aktiv und kompetent ist. Warte aber erst mal 1-2 d ob er hier vorbeischaut, bevor DU dort das Posting
noch mal und ggf. detailierter (Zahlung direkt vom Soz.amt, wurde Dir schriftlich die Einstellung der Zahlung mitgeteilt etc.) reinstellst.
Ciao maxet.
Hallo,
eine Räumung - mit Gewalt ohnehin nicht - ist nicht zulässig. Hier hilft nur der Rechtsweg. Anwalt also einschalten.
Ich sehe die Reaktion der Kommune jedoch für gewagt an. Dass sie die Hilfe zum Lebensunterhalt kürzt ist erlaubt. Dass sie aber keine Leistungen erbringt und sogar auf Null reduziert, also sogar eine Wohnsitzlosigkeit vorsätzlich herbeiführt betrachte ich als willkürliche Massnahme.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wurde Dir schriftlich die Einstellung der Zahlung mitgeteilt
Dazu ist das Amt nicht verpflichtet. Es ist lediglich eine „Gefälligkeit“, wenn die Miete direkt an den Vermieter abgeführt wird. Aber das Amt ist nicht Vertragspartner des Mietvertrags und somit auch zu keinen Mitteilungen verpflichtet, nicht mal berechtigt.
Gruß
Nelly
Dass sie
aber keine Leistungen erbringt und sogar auf Null reduziert,
also sogar eine Wohnsitzlosigkeit vorsätzlich herbeiführt
betrachte ich als willkürliche Massnahme.
Da fragt man sich doch, wer hier die Wohnsitzlosigkeit herbeiführt. Der Typ könnte ja Laub harken gehen, dann wäre alles okay. Warum soll jemand, der noch nicht mal dazu bereit ist, auf Kosten der Steuerzahler wohnen?
Gruß
Nelly
Hi!
Ich habe eine möblierte Wohnung an einen Herrn vermietet für
dessen Miete das Sozialamt aufgekommen ist. Den Mietvertrag
habe ich mit dem Herrn, nicht mit dem Amt. Nun sollte der Herr
eine Arbeitsleistung für die Gemeinde erbringen (Laub harken),
das macht er aber nicht. Deswegen hat die Gemeinde nun die
Mietzahlung eingestellt. Der Typ hat kein Geld und ausziehen
will er auch nicht. Was soll ich tun? Hat das Amt richtig
gehandelt? Die Gemeinde ist nicht mehr bereit für den Mann
aufzukommen, aber ich soll es tun.
Es ist eine möblierte Wohnung, die Sachen die er mitgebracht
hat passen in zwei Koffer, soll ich mit Gewalt räumen?Was verstehst du unter „mit Gewalt räumen“?
Na was wohl?
Ich kann hiervon auch nur abraten, hatte das Problem letztens auch (hier diskutiert).
Man kann pokern und Strom, Heizung und Wasser abdrehen in der Hoffnung, dass der Mieter keine Ahnung von seinen Rechten hat.
Ich hatte damit Erfolg, er zog dann nach 3 Monaten aus.
Wenn Du Pech hast, zahlt er jedoch weiter keine Miete und Du musst sogar noch für Schadenersatz sorgen.
Vermutlich wirst du noch viel Ärger mit dem guten Mann haben.
Du kannst nur auf dem Rchtswege eine Räumungsklage
durchführen.
So ist es.
Und die ist sogar oft schwierig, v.a. wenn Du mehrere Wohnungen vermietest. Viele unserer 68er Freunde bei Gericht reden einen als Vermieter noch dumm an, wenn man nichts anderes als sein Recht auf Mietzinszahlung durchsetzen möchte nach dem Motto: „Sie haben doch genug Wohnungen“…
Du wirst für alle Kosten der Klage in Vorlage
treten müssen und die Räumung ebenfalls bezahlen. Dann darfst
du versuchen, das Geld vom Mieter wiederzuholen.
Das kannst Du vergessen, die Sache wird Dich jetzt Geld kosten, die Wohnung wirst Du danach renovieren müssen, Du wirst keinen Pfennig sehen.
So wie du es
schilderst dürfte das aussichtslos sein. Kurz: Du bist auf
jeden Fall der Dumme.
So ist es wohl.
Mein Tipp: In Zukunft nur an solvente
Mieter vermieten, Ärzte, RA usw. Da ist zwar auch nicht 100%
der Mieteingan garantiert aber doch wahrscheinlicher.
Das kann ich auch nur empfehlen.
Eine Investition in Immobilien macht in Deutschland nur ab einem gewissen Niveau Sinn.
Ich habe das alte Haus jetzt verkauft und vermiete noch eine Wohnung im Luxus-Segment an ein solventes junges Paar aus England. Die bezahlen viel und pünktlich, haben wenig Ahnung vom deutschen Mietrecht (was mir nichts bringt, da ich grundsätzlich ein seriöses Geschäftsgebaren an den Tag lege, aber ich werde wenigstens nicht wegen eines verkratzten Wasserhahnes verklagt…) und werden irgendwann freiwillig ausziehen, da sie nicht für immer in D bleiben werden oder Kinder bekommen, wofür die Wohnung dann ungeeignet ist.
Also aufpassen: nur Luxusimmobilien an top-solvente, junge Leute vermieten. Alles andere kann schnell teuer werden.
Als Vermeiter ist man in D leider in solchen Fällen der Dumme.
Genau das. Auch o.g. Wohnung werde ich demnächst verkaufen und mein Geld woanders investieren. Die Rendite von Immobilien ist nicht mehr allzu gut, das Ausfallrisiko, zumindest partiell, enorm und die Ertragsversteuerung unattraktiv.
Grüße,
Mathias
Das kann ich auch nur empfehlen.
Eine Investition in Immobilien macht in Deutschland nur ab einem gewissen Niveau Sinn.
Ich habe das alte Haus jetzt verkauft und vermiete noch eine Wohnung im Luxus-Segment an ein solventes junges Paar aus England. Die bezahlen viel und pünktlich, haben wenig Ahnung vom deutschen Mietrecht (was mir nichts bringt, da ich grundsätzlich ein seriöses Geschäftsgebaren an den Tag lege, aber ich werde wenigstens nicht wegen eines verkratzten Wasserhahnes verklagt…) und werden irgendwann freiwillig ausziehen, da sie nicht für immer in D bleiben werden oder Kinder bekommen, wofür die Wohnung dann ungeeignet ist.
Also aufpassen: nur Luxusimmobilien an top-solvente, junge Leute vermieten. Alles andere kann schnell teuer werden.
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Das was ich da gelesen habe kann ich nicht glauben.
Strom, Wasser und Heizung abdrehen und hoffen das er keine Ahnung vom deutschen Mietrecht hat???
Das ist nicht euer Ernst, das ist strafbar und ich bin wirklich schockiert!!!
Hallo,
wer einmal versucht hat, einen Asozialen per Räumungsklage und diversen Schreiben vom Rechtsanwalt zu entfernen, wird wissen, daß dies leicht bis zu einem Jahr dauern kann! Wenn dem Kerl zudem noch Obdachlosigkeit droht, noch länger. Die einzigen Aktivitäten, die zielführend sind, sind mechanische, andere werden von solchen Parasiten nicht wahr genommen. Es hilft nur eins: Den Kerl aus der Wohnung zerren.
MfG
Ralf Westhelle
Trick 17 mit Selbstüberlistung
Hallo
Ein klassischer Tipp, den man unter die Kategorie „Trick 17 mit Selbstüberlistung“ einordnen kann. Nicht nur, dass das zivilrechtlich unzulässig ist, es ist darüberhinaus auch noch eine gerichtliche Straftat. Ziemlich dummer Tipp also.
Gruß
Tom
Hallo!
Da sollte man einen Anwalt mit der Räumungsklage beauftragen und so schnell wie möglich räumen. Dass das ein wenig länger dauern kann ist klar, daher würde ich so schnell wie möglich anfangen und das Verfahren konsequent durchziehen.
Selbst wenn dies unangenehm, teuer und ärgerlich für den Vermieter werden kann: diese Regelung ist nicht so Vermieterfeindlich wie immer getan wird. Jeder der einen Vertrag abschließt trägt das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners, das ist beim Vermieter genauso wie bei jedem anderen. Dass die Räumung etwas länger dauert, ist eine Regelung, die den Vermieter zusätzlich belastet, das ist richtig. Dazu muss ich aber sagen, dass dieses Risiko dem Vermieter auch vorher bekannt ist, die Regelung ist ja nicht neu und überraschend - entsprechende Vorsorge kann daher getroffen werden.
Gruß
Tom
Hallo,
nicht sämtliche Maßnahmen außerhalb von Rechtsanwalt einschalten, Mahnverfahren einleiten, Fristen setzen etc. sind sofort strafrechtlich relevant - nur dieser übliche Weg ist in jeder Hinsicht unproduktiv. Beispielsweise mit dem Kerl das persönliche Gespräch suchen und die Lage gemeinsam abwägen, könnte ihn zum Einlenken bewegen; mehr als irgendwelche Briefe, die ungelesen im Müll landen. Spätestens aber wenn man mehrere Mietobjekte und mehrere solcher Zahlunsgverweigerer zu „betreuen“ hat, merkt man, daß per Anwalt etc. einem als Vermieter überhaupt nicht geholfen ist! Selbst wenn ich nach einem Jahr einen Räumungstitel vorweisen kann, hat die Kommune die Möglichkeit, die Wohnung zwangsweise zu belegen - in Großstädten durchaus üblich. Dann wohnt der Kerl weiterhin für lau und trinkt wie gewohnt um 09:00 Uhr sein erstes Bier im Bett, völlig ohne Widerstände.
MfG
R.W.
Hallo!
nicht sämtliche Maßnahmen außerhalb von Rechtsanwalt
einschalten, Mahnverfahren einleiten, Fristen setzen etc. sind
sofort strafrechtlich relevant
Das hat ja auch kein Mensch behauptet.
Ich zitiere:
Die einzigen Aktivitäten, die zielführend sind, sind
mechanische, andere werden von solchen Parasiten nicht
wahr genommen. Es hilft nur eins: Den Kerl aus der Wohnung zerren
Das war dein Rat und das ist strafbar.
Gruß
Tom
Hallo Michaela,
Das was ich da gelesen habe kann ich nicht glauben.
Strom, Wasser und Heizung abdrehen und hoffen das er keine
Ahnung vom deutschen Mietrecht hat???Das ist nicht euer Ernst, das ist strafbar und ich bin
wirklich schockiert!!!
Da ein Vermieter in den allermeisten Fällen keine graue Eminenz mit 20 Mio. auf der Bank ist, sondern ein normeler Mensch, der seine Altersvorsorge auf die vermietete Immobilie aufbaut, muss er handeln.
Das Gesetz betrachtet Miete als Enteignung auf Zeit. Was wundert man sich also, dass Vermieter sich Mittel und Wege suchen, sich zu wehren?
Ein Mietvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Vertrag. Die eine Partei überlässt ein Mietobjekt, die andere bezahlt dafür Miete.
Mit welcher moralischen Legitimation kann nun nach deutschem Recht letztere Partei einfach einseitig ihre Leistungen nicht erbringen?
Daher meine Empfehlung, und ich bin noch harmlos.
Ein Bekannter besitzt ein Mietshaus mit 65 Wohnungen, das günstiger kommt, wenn es leersteht. Das ist nun auch der Fall, es wird abgerissen und es werden nette Doppelhäuser zum Kauf auf das Gelände gebaut.
65 Wohnungen werden in einer Großstadt mit Wohnungsnot gegen 8 Wohnungen „getauscht“. Warum? Weil er die Schnauze voll hatte davon, dass ständig mindestens 1/3 seiner Mieter die Miete nicht bezahlt, dann aber noch gerichtlich zahlreiche Sanierungsmassnahmen durchsetzen. Und wir sprechen hier keienswegs von eienr Bruchbude.
Mit dem Mietspiegel winken, selbst aber keine Miete mehr bezahlen ist das normale Verhalten bei einfachen Mietwohnungen, nach denen ja so stark verlangt wird.
Daher stehe ich zu meiner Empfehlung. In diesem Land kann (noch) niemand gezwungen werden, sein Kapital mit einer deart risikobehafteten und dabei niedrigen Rendite zu investieren.
Grüße,
Mathias
Endlich mal deutlich…
Hallo Mathias,
dafür muss ich glatt ein Sternchen geben.
In meinem Bekanntenkreis bringen schon etliche ihre Ersparnisse ins
Ausland. Sind ganz normale Gehaltsempfänger, keine Reichen. Nur mit
der in Sicherheit gebrachten Arbeitsleistung kann man sich noch für
das Alter absichern.
Woran noch keiner denkt : Ist die Immobilie erst mal schuldenfrei,
kommt noch der „Geldwerte“ Vorteil des kostenlosen Wohnens in der
eigenen Wohnung/Haus dazu. Nochmal ein gefundenes Fressen für Eichel
und Nachfolger.
Gruß
TeeBird