Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
Der arbeitslose Stiefsohn(23) von Herr R., verheiratet mit der Mutter, zieht bei ihm ein.Er zieht ins ausgebaute Dachgeschoss.Dort ist ein Bad,ein Schlafraum und Wohnzimmer,ca.40qm.Die Küche teilen sie sich.
Frage:
Kann er etwas Miete verlangen?
Kann der Steifsohn Mietzuschuss beantrgen?
Danke schon mal
lisa
Die verwandtschaftlichen Beziehungen erschließen sich mir nicht wirklich 
Ein Eigentümer kann von jedem dem er Wohnraum überlässt dafür Miete verlangen. Ein Verwandtschaftsverhältnis spielt dabei keine Rolle. Ein Mieter kann für seine Miete Mietzuschuss beantragen. Sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, erhält er diesen auch.
Hinweis: Mieteinnahmen sind steuerpflichtig.
vnA