Miete von Kaltwasserzählern und Messdifferenzen

Hallo,

meine erste Frage:

Nebenkosten 2009. Es sind die nicht mehr geeichten Kaltwasserzähler gegen neue mit Funkübertragung in der Wg ausgetauscht worden. Bisher kosteten die Zähler nichts. Messdifferenzen von 3 bis 8 % zur Hauptwasseruhr.

Jetzt wird eine Miete für die Geräte erhoben, die bei 54% der Wasserkosten für die gesamte Anlage (53 WE)liegt. (4.400 Euro für 2503 m³ Wasser zu 2109,44 Euro Gerätemiete) Pro Gerät 22 Euro/p.a… In einigen Wohnungen sind 2 Geräte erforderlich, so dass 42 Euro/p.a. für Gerätemiete anfallen.

Im Detail bedeutet das, dass sich der Wasserpreis pro m³ von 1,56 Euro (Stadtwerke) auf 2,40 Euro erhöht hat. Werden noch die bisher nicht anfallenden Servicegebühren des Wärmedienstes hinzu gerechnet, denn bisher wurde es vom Hausmeister abgelesen, dann erhöht sich der Preis auf 2,68 Euro /m², also eine Mehrbelastung für den Wasserverbrauch von 71%. Abwasser und Niederschlagswasser unberücksichtigt, da dieser sich nach der Abrechnung der Kommune separat aus dem Verbrauch und der Fläche errechnet.

Ferner ist im Moment festzuhalten, dass sich Messdifferenzen Hauptwasseruhr zu Summe der der KWZ von ca. 31% ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

chitiger

Hallo,

da wurde keine Frage gefunden…

vlg MC

Messdifferenzen von 30 % sind ungewöhnlich hoch und auch nicht hinzunehmen. Der Vermieter müsste in diesem Fall den kompletten Schwund tragen. Es gab Urteile, dass maximal 20 % zumutbar sein, darüber hat der Vermieter ein Problem.

Hallo

Messdifferenzen von 30 % sind ungewöhnlich hoch und auch
nicht hinzunehmen. Der Vermieter müsste in diesem Fall den
kompletten Schwund tragen. Es gab Urteile, dass maximal 20 %
zumutbar sein, darüber hat der Vermieter ein Problem.

Hmm, es gibt doch sicher nach eine Stelle, die die Vermutung von 30% über mehere Zähleruhren hinweg als nicht hinnehmbar ausweist.

Das mit den Urteilen kann man auch nicht nachvollziehen. Wenn schon so eine Behauptung, dann bitte mit Link auf das Urteil oder eben das Aktenzeichen.

Mir wäre eben nur bekannt, das eine geeichte Wasserzähluhr ± 20% Abweichung ausweisen darf. Wenn zwei (üblich bei Verbrauchsabrechnungen) oder mehrere Zähleruhren hintereinander geschaltet werden, so können auch größere Abweichungen entstehen, obwohl noch alles nach Vorschrift verläuft.

Damit ist eben der Gerechtigkeit eine erhebliche Einschränkung allein durch die Technik erhebliche Grenzen gesetzt.

vlg MC