Hallo, Ihr Lieben,
ich hoffe von Euch Infos zu bekommen, die ich sonst noch nirgends gefunden habe. Folgender Fall:
Die Vorbesitzerin des Hauses hat vor ca.8 Jahren Lagerräume an einen jungen Mann vermietet und zwar nur mit einem mündlichen Mietvertrag. Dieser konnte irgendwann nicht mehr bezahlen. Für ihn sprang der Großvater ein.Das lief so lange, bis jetzt der Opa aus Altersgründen nicht mehr bezahlen konnte. Resultat:2 Mieten im Rückstand, plus Nebenkosten 2009 und ein halbes Jahr von 2010. Kann man ihm fristlos kündigen bei Lagerräumen? Wie kommt man noch zu dem ausstehenden Geld?(ca.750€)Wie wird man den Schrott los, der dort lagert, falls der junge Mann nicht zahlen kann und will?
Da wurde von dem Vorbesitzer etwas eingebrockt, was der Erbe jetzt ausbaden muss.
Es wäre toll, wenn ich von Euch einen Tipp bekäme in welcher Reihenfolge man vorgehen soll.
Herzlichen Dank im Voraus
Glocke
Mündlicher Vertrag gilt, Miete anmahnen, falls nicht gezahlt wird Mahnbescheid (Früher Zahlungsbefehl) erlassen, Forderung vom Gerichtsvollzieher einziehen lassen. Falls keine Zahlung erfolgt, fristlos kündigen und gegebenfalls Räumungsklage. Kann leider teuer werden ist aber für den Vermieter der einwandfreiste Weg.
fristlos kündigen geht bei mehr als 2 monaten rückstand gerechnet ab monatsende. schrott musst du sekber entsorgen. geht der mieter nix von selbst, dann räumungsklage. über mietrückstand bleibt nur mahnbescheid und da muss der schuldner zahlungsfähig sein, sonst hats keinen sinn.
Es tut mir leid, so ein fall hatte ich noch nicht. Aber , wenn man nach Gerechtigkeit geht: Vertrag ist Vertrag ob schriftlich oder mündlich ist egal…
Hallo, zu den meisten Fragen hier kann ich nichts sagen. Nur zu der Frage der Kündbarkeit kann ich eine Vermutung aussprechen, Im WohnraumMietrecht ist eine verspätete Mietzahlung – ein möglicher Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung.
Die Vermietung von Lagerräumen (auch bei Stellplatzvermietung oder Garagenvermietung) hat meines Wissens einen viel geringeren Kündigungsschutz für den Mieter. Meines Erachtens ist die fristlose Kündbarkeit gegeben. Das ist aber nur meine Meinung und ich berufe mich lediglich auf meine persönlichen Erfahrungen im Wohnraum Mietrecht, da ich hier sowohl auf Vermieterseite, als auch auf Mieterseite schon viel erlebt hatte.
Viel Glück
Hallo,
auch ein mündlicher Vertrag hat Bestand. Wenn allerdings der vereinbarte Mietzins ausbleibt, bleibt nur die fristlose Kündigung der Mietsache mit der Option einer besenreinen Übergabe.
Mit freundlichem Gruß
Lutz
Hallo,
ich kann dir da leider nicht weiterlhelfen. Mietrecht kenne ich mich nicht aus.
Gruß
Hallöchen,
das ist ja mal krass. So viele Punkte.
Wurde die Miete denn sonst wenigstens überwiesen oder bar bezahlt ?
Leider ist das Fazit, unsere Erfahrung, wenn jemand nicht bezahlen(will), machst Du nix.
Es ist immer damit zu rechnen das der Schuldner schlicht nen Offenbahrungseid leistet und dann bleibst Du auf allen Kosten nebst ausstehenden Geldern sitzen.
Eventuell wirklich besser nen Anwalt bemühen…
Gruß
Superhirti