Hallo,
Nach dem Tod meines Vaters ist seine Wohnung mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt worden. Die Wohnung könnte nach 2 Monaten an den Vermieter zurück gegeben werden, zur weiteren Nutzung. Der Vermieter will eine Grundsanierung durchführen, während der die Wohnung nicht belegt werden kann.
Meine Frage: Muß ich, wenn der Vermieter die Wohnung für die Grundsanierung unbewohnbar macht, Miete zahlen?
suggestiv Frage! JA, dem Vermieter steht per Gesetz die volle (warm) Miete zu. Vermietet er die übernommene Wohnung früher, muss er die (doppelte) Miete zurück geben, sonst wäre es eine unrechtmäßige Bereicherung.
Danke für die Antwort. Bei uns war es so, dass der Vermieter früher in die Wohnung, also mit der längst fälligen Sanierung beginnen konnte. Wir haben die Miete zurück bekommen. Die neuen Mieter sind pünktlich eingezogen.