Wir (2 angehende Studenten) haben heute (01.04.2011) unseren Mietvertrag für eine kleine 2-Mann-WG unterschrieben. Leider ist uns erst im Nachhinein aufgefallen, dass das Datum vom Beginn des Mietverhältnisses fälschlicherweise auf den 01.03.2011 datiert wurde.
Auf telefonischen Rückruf hin, ob man die Sache im Vertrag nicht nachträglich ändern könnte, hat uns der Vermieter erklärt, dass dieses Datum schon „so stimmen würde“, weil „er uns die Wohnung für diesen Monat schließlich frei gehalten hätte“.
Meine Frage(n) nun: Müssen wir diese Monatmiete zahlen? Ist seine Argumentation rechtens?
Der Mietvertrag kam nebenbei bemerkt auf sein Verschulden nicht eher zustande (weil es unser Vermieter salopp gesagt „nicht auf die Reihe gebracht hat“).
Unterschrieben sind der Mietvertrag, so wie die Hausordnung übrigens auch auf den 01.04.11.
soll ein neues Mietverhältnis tatsächlich mit Streit beginnen? Dann rate ich zur Kündigung, da es sonst für alle Beteiligten schlimm wird und der eigentümer gegenüber zeitweilige nutzer klare Vorteile hat.
Das Datum der Unterzeichnung spoielt keine Rolle, da auch mündliche Verträge gültig sind. Ausschlaggebend ist das Datum im Vertrag.
na, wenn der mietvertrag ab 1.4. unterschrieben ist, muss selbst verständlich erst ab dann gezahlt werden. nicht ins bockshorn jagen lassen!
und zur not - als studenten bekommt ihr mit eurem bafög-bescheid eine rechtsberatung, die max. 10 ocken kostet! sollte euer vermieter also stressen - ab zum mietrechtsanwalt!
ich bin keine Fachfrau im Sinne von Rechtsanwältin oder so, aber ich versuche mal, Euer Problem mit meinem Wissen zu beurteilen:
Ihr habt also einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben und als Mitbeginn war in einem entsprechendenden Feld der 01.03.2011 vermerkt. Ihr habt diesen Vertrag aber erst gestern - also am 01.04.2011 - unterschrieben und das Datum 01.04.2011 war genauso neben den Unterschriftfeldern eingetragen.
Meiner Meinung nach ist es nicht üblich, ein Objekt zu mieten und den Mietvertrag erst einen Monat später abzuschließen. Außerdem zahlt man die Miete ja im Voraus, also z.B. am 01.01. für Januar usw. Ihr hättet also am 01.03. schon die Miete für März zahlen müssen.
Rein rechtlich wäre es wohl so, dass Ihr gegen den Vermieter vorgehen könntet und wohl auch gute Chancen hättet, zu gewinnen. Aber ich denke, Ihr möchtet die Wohnung schon mieten und wenn Ihr jetzt auf Konfrontationskurs geht, wird das nichts.
Habt Ihr denn im März die Wohnung irgendwie schon genutzt, und sei es nur, indem Ihr Möbel reingestellt habt?
Ich würde vorschlagen, nochmal in Ruhe mit dem Vermieter zu reden. Wenn der stur bleibt, könntet Ihr ihm ja für März eine Kostenteilung vorschlagen.
Sollten gute Worte nichts bringen und Ihr wollt die Wohnung unbedingt haben, müsst Ihr wohl zahlen.
Wenn Ihr die Wohnung nicht haben wollt, weil Ihr dem Vermieter nicht mehr traut, hilft wohl nur Kündigung und im schlimmsten Fall der Rechtsweg.
Wie dem auch sei - ich wünsche Euch für jeden Entscheidung viel Glück.
natürlich soll das neue Mietverhältnis nicht mit Streit beginnen - wer will das schon. An Kündigung haben wir auch schon gedacht. Allerdings sind wir in einer schwierigen Situation: Das Semester fängt schon am 2.5. an, bis dahin werden sich keine neuen Räumlichkeiten finden lassen.
Also entweder in einem … „unharmonischen“ Mietverhältnis leben oder mindestens 3 Stunden am Tag fürs Pendeln rechnen…
Wie oben erwähnt (falls sich die Antworten öffentlich lesen lassen …?) sind wir auf die Wohnung mehr oder weniger angewiesen, „wollen“ tun wir die Wohnung nicht mehr, seit wir das Gefühl haben, dass uns dieser nette Herr nur über den Tisch ziehen möchte.
Die Wohnung wurde im März nur einmal „genutzt“ - und das war bei der gemeinsamen Besichtigung mit dem Vermieter (wenn man hierbei von nutzen überhaupt reden kann). Es stehen also noch keine Möbel darin (bis auf die paar, die uns der Vermieter überlassen hat) und die Wohnung befindet sich in dem Zustand, in dem sie uns vorgestellt wurde.
Das mit dem erneuten Gespräch mit dem Vermieter wär auch unser erster Weg gewesen, im Zweifelsfall würden wir wohl auch zahlen, da uns der Rechtsweg zu viel Stress bedeutet, sofern nicht sicher ist, dass wir den Prozess quasi gewinnen.
Jedenfalls wollen wir dann in der Wohnung nicht länger bleiben als nötig - sprich, sobald wir was anderes gefunden haben…
Mir erschließt sich nur nicht die Logik hinter dem Ganzen. Der Vermieter meinte nämlich anfangs, dass er gerne Mieter in seiner Wohnung hätte, die sich nicht nach einem halben Jahr wieder verabschieden - doch irgendwie provoziert er durch so eine Aktion genau das ?
Sei es, wie es sei, vielen Dank für die hilfreichen Ratschläge!
genau so ist das. einfach den freigehaltenen monat zahlen und den vermieter zur grillparty einladen - verbessert enorm das verhältnis, das ja bei anzunehmenden besuchen und übernachtungen nur gut sein sollte - ich war ja auch mal student
nein, für den Monat März würde ich ehrlich gesagt keine Miete zahlen. Anscheinend handelt es sich hier um einen Tippfehler seitens des Vermieters, auch wenn er dies anders sieht. Sie haben ja auch den Schlüssel erst zum 01.04. erhalten und konnten die Räume nicht vorher nutzen. An Ihrer Stelle würde ich lediglich dem Vermieter nochmals schriftlich mitteilen, dass im Mietvertrag ein falsches Datum steht (und eine Kopie dieses Schreibens aufheben), auf das geführte Telefonat brauchen Sie nicht einzugehen.
Sollte Ihnen Ihr Vermieter Ärger wegen dem Monat März machen, können Sie noch zum Anwalt oder Mieterverein gehen.
ein merkwürdiger Fall.
Grundsätzlich besteht die Mietzahlungsverpflichtung laut MV ab dem 01.03.11. Voraussetzung ist aber auch, dass Euch die Wohnungsnutzung möglich war, d.h. ihr im Besitz der Schlüssel wart. Dies dürfte vorliegend nicht der Fall gewesen sein, zumal der MV erst am 01.04.11 unterschrieben wurde. Dies spricht m.E. dafür eine Mietzahlungsverpflichtung erst ab dem 01.04.11 anzunehmen.
Das ist eine knifflige Sache. Warum habt ihr nicht den Mietvertrag vor Unterschrift komplett durchgeschaut?? Ja, so profan das jetzt klingen mag, es gilt, immer alles lesen bevor man unterschreibt.
Fakt ist, an so einen Vertrag seid ihr gebunden.
Fakt ist, der Vermieter könnte auf eine Miete auch für März 2011 bestehen.
Behelfsweise könnt ihr auf „offensichtliche Unrichtigkeit“ plädieren, aber da hat der Vermieter ja schon gegengeschossen „er habe für euch 1 Monat freigehalten“.
War dieses Freihalten denn schriftlich gewesen oder vor Zeugen, und hatte er euch gesagt, dass das für euch kostenpflichtig ist?
So ein Mietverhältnis sogleich mit einem Streit zu beginnen, ist kein gutes Zeichen.
Versucht mit dem Vermieter eine vernünftige Lösung zu finden, denn für sein Freihalten gibt es ja wohl keine Schriftlichkeiten, er kann sich nur auf eure Unterschrift stützt, die den rückwirkenden Mietbeginn 01.03.2011 am 01.04.2011 „bestätigt“.
Leider dumm gelaufen.
Vielleicht weiß jemand anders einen anderen Rat.
Ich wüßte jetzt keinen.
Meine Äußerungen sind freie Meinungsäußerungen und unverbindlich.
Im Zweifelsfall bitte an einen Rechtsanwalt wenden, der vor Ort auch alle Unterlagen und Formalien prüfen kann.
Schön verarscht.
Ich würd mal sagen, das ist so eine Masche von dem Vermieter.
Vom rechtlichen Standpunkt hat der Mann recht.
Ihr habt einen „Vertrag“ unterschrieben.
Alle Daten/Datums sind damitt anerkannt.