Miete zahlen? keine Wohnungsschlüssel erhalten?

Wir haben im Mai 2011 einen Mietvertrag unterschrieben. Beginn Juli 2011. Am 16. 6. Wohnung zum 30. 09. wieder gekündigt. Vermieter verlangt Grundmiete ohne Nebenkosten für die Monate Juli b is September. Wir einverstanden. Vermieter hat uns keine Wohnungsschlüssel gegeben. Ich zahlte für Juli die Grundmiete. Aber keine Wohnungsschlüssel, deshalb habe ich für August und September keine Miete mehr gezahlt. Vermieter verlangt jetzt (Rechtsanwalt) die Miete. Ist das OK?

abgesehen von der weggeklickten belehrung…

letztendlich spart die nicht erfolgte schlüsselübergabe zeit und mühen - und es nimmt den „doch nicht mieter“ aus der situation, evt. sich für irgendwelche schäden rechtfertigen zu müssen - würde ich eher als vorteil sehen. natürlich steht einem eigentlich der schlüüsel zu und man könnte ihn einfordern. einstellung der mietzahlung ist definitiv falsch.

wsa sagst Du denn dann zu http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
„(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.“

Kein Gebrauch möglich -> keine Mietzahlung. Ist eigentlich doch ganz einfach, oder?

Fragt sich natürlich, wer an der nicht erfolgten Schlüsselübergabe Schuld ist. Aber das sollte man dann anhand eines NICHT REALEN Falles besprechen. Also unter Einhaltung der FAQ:1129.

> BGB § 535
ja, dann wären aber auch die Nebenkosten zu zahlen - verbrauchsunabhängige, fixe gibt es ja etliche …

> BGB § 535
ja, dann wären aber auch die Nebenkosten zu zahlen -
verbrauchsunabhängige, fixe gibt es ja etliche …

Nö:
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/bundesgeri…
http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_c…
http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/urteile-mie…

denke schon?

deine argumentation mit mietminderung (zumindest schliesse ich das aus deinen links) ist doch folgende: kein schlüssel->mietminderung zu 100%. richtig? ok, aber das bezieht sich eben auch auf die nebenkosten.

die antwort vorher bezog sich aber darauf, dass einem der vermieter mit der unterbliebenen schlüsselübergabe insofern entgegenkommt, in dem er nur grundmiete verlangt und auf nebenkosten (die trotzdem anfallen - z.b. gemeinschaftsstrom, treppenhausreinigung, gärtner…) verzichtet.

wenn er den schlüssel übergeben würde, würde er sicherlich auch die punkte abrechnen, eine kaution einfordern (falls vereinbart) usw.