Zum 15.01.2012 bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Kündigungsfrist lief bis 30.03.2012. Am 15.02.2012 (Termin vom Vermieter zur Wohnungsübergabe festgesetzt) habe ich auch die Schlüssel dem Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zurückgegeben. Trotdem soll ich bis zum Ende der Kündigunsfrist weiter Miete in voller Höhe bezahlen. Ist dass rechtens?
Rechtens ist , was sie mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren .Wenn sie die Wohnung bereits übergeben haben , haben sie das aus freien Stücken getan.Der Vermieter kann schon auf die Miete bestehen , denn der Mietvertrag läuft ja noch .Sie hätten gut daran getan,bei vorzeitiger Wohnungsübergabe auch zu vereinbaren keine oder weniger Miete zahlen zu müssen.Zur Not hätten sie eben die Wohnung erst nach Vertragsablauf übergeben.
Ja klar. Maßgeblich ist doch der Vertrag. Der geht bis zum Ende Datum. Wenn sie ohne nachmieter ausziehen müssen sie zahlen. Doppelt Miete - also von Ihnen und nem anderen - ist jedoch nicht erlaubt.
Hallo, wenn Sie mit dem Vm keinen sog. Mietaufhebungsvertrag zu Datum der Schlüsselübergabe gemacht haben, ist die Miete bis einschl. März zu zahlen, wenn der Vm darauf besteht. Dann können Sie allerdings den Schlüssel auch wieder an sich nehmen.- Gibt der Vm den Schlüssel nicht mehr heraus, brauchen Sie auch keine Miete zu zahlen.-Gruß, Achim