Miete zahlen oder nicht ?

Folgender Fall :

Im Februar 2011 bezieht jemand eine Wohnung, welche er im Dezember 2011 zum 31. März kündigt.

Jetzt passiert folgendes :

Der Mieter findet einen Nachmieter, den der Vermieter auch für die Wohnung des Mieters genommen hätte. Allerdings findet der Vermieter Stunden später einen anderen Nachmieter für die Wohnung. Dieser zieht aber erst im April 2012 ein. Der bisherige Nachmieter hätte die Wohnung genommen, somit der Mieter sich hätte die letzte Miete sparen können.

Jetzt bietet der Vermieter dem potentiellen Nachmieter die Wohnung im EG an, die schon lange leer steht. Sie einigen sich, obwohl der Nachmieter lieber in des Mieters Wohnung gezogen wäre.

Fazit : Der Mieter hatte einen Nachmieter, der die Wohnung wollte. Er wäre auch eingezogen, was sich dadurch beweisst, dass dieser nun schon seit 2 Wochen im EG wohnt. Weiterhin hat der Vermieter (komischerweise) auf einmal einen Nachmieter für die Wohnung, der aber später erst einzieht.

D.h. der Nachmieter wäre definitiv eingezogen und der Mieter hätte sich die letzte Miete sparen können. Der Mieter hat den Nachmieter letztendlich auch besorgt und muss nun quasi dafür bezahlen.

Ist das in Ordnung ?

Der Vermieter mag seine Gründe haben für seine Entscheidungen. Es ist ja sein Eigentum, und wenn er denkt, der Mieter A, dem würde ich gerne Wohnung X vermieten, dem Mieter B würde langfristig sicher besser die Wohnung Y passen, und ich hätte gerne langfristige und langfristig zufriedene Mieter,

dann hat der Vermieter eben seine Gründe. Hat er aber gar keine, und nutzt er sein Eigentümerrecht lediglich, um dem Alt-Mieter zu schaden (hier: 1 Monatsmiete mehr), dann, aber auch nur dann, könnte der Grundsatz von Treu und Glauben hier greifen:

„Treu und Glauben ist ein Begriff der Rechtswissenschaft und bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen.
(…)
So ist hier nach § 226 BGB*) nur solches Handeln unzulässig, das dazu dient, dem anderen zu schaden (Schikaneverbot).“

*) „§ 226 BGB Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“

Aber so leicht dahersagen kann man da nichts. Mein Tipp: Wenn ein Vermieter bösartig gesinnt ist gegenüber einem (Ex-)Mieter, dann nimmt er garantiert keinen Bekannten von dem bösen Buben als Mieter auf …

Ein Gericht kann das natürlich ganz anders beurteilen. Aber das kostet auch schnell mehr als eine Monatsmiete, wenn man nicht zu 100 % obsiegt.

Gruß aus Berlin, Gerd

hmmm, ist ein wenig weit hergeholt, dass der vermieter dem altmieter schaden möchte, oder?

grundsätzlich ist die situation doch so: der vertrag gilt, bis zu dem termin, zu dem er fristgerecht gekündigt wurde - oder bis sich beide parteien mit der aufhebung des vertrages einverstanden erklären.

in diesem fall: gekündigt wurde zum 31. märz. also wird auch so lange mieter gezahlt. findet man einen nachmieter, mit dem beide einverstanden sind, kann der vertrag schon vorher aufgehoben werden. dann sollte der altmieter das auch schriftlich haben. und damit braucht sich der altmieter keine sorgen machen: sein vertrag und damit die pflicht zum zahlen der miete endet zum abgesprochenen zeitpunkt.

ob der vermieter sich mit solch einer aufhebung einverstanden erklärt, ist einzig und allein seine sache.

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Hallo

Sieh es mal aus der Perspektive des Vermieters: Die eine Wohnung wird durchgängig vermietet und die andere im EG überhaupt mal, ja sogar einen zusätzlichen Monat lang. Der Vermieter handelt nicht verwerflich, sondern er folgt seinem wirtschaftlichen Interesse.

Dass der Mieter faktisch den Makler zugunsten des Vermieters gespielt und so für die Vermietung der lange leerstehenden EG-Wohnung gesorgt hat, könnte höchstens als „moralisches“ Argument ziehen, da der Vermieter eine solche Dienstleistung nicht beauftragt hat.

Gruß
smalbop