Miete zahlen ohne mietvertrag

hab eine frage. In der von mir gemieteten Wohnung ist vor 2 jahren mein Freund dazugezogen, er zahlte immer die Hälfte der Mite auf mein Konto.Jedoch habe ich keinen schriftlichen Untermietvertag mit ihm geschlossen. Nun haben wir uns vor ein paar monaten friedlich getrennt. ICh würde gerne wissen, ob er trotz fehlenden schriftlichen Vertrages dennoch eine Kündigungsfrist einhalten muss, auch wenn er vielleiht in zwei WOchen „Bock“ auf ausziehen hat…( wer weiß schon was passiert)
ICh finde die Situation für mich unberechenbar, und würde gerne wissen, für den Extremfall, wie die Rechtslage ist.

Recht haben und bekommen sind immer zwei verschiedene Dinge.Ich glaube die Frage erübrigt sich insoweit , dass es schon aus Kostengründen ziemlich unsinnig ist , darüber zu streiten.MfG

hallo , da kenn ich mich nicht aus. hab aber einen tipp für dich.
such dir einen neuen freund,der dir bei der miete behilflich ist.
gruß

hallo , da kenn ich mich nicht aus. hab aber einen tipp für
dich.
such dir einen neuen freund,der dir bei der miete behilflich
ist.
gruß

super tipp…gibst hier auch einen brauchbaren davon? und unsinnig über die Frage zu streiten ist es auch nicht. ist er im Recht, und kann jederzeit gehen, dann ist das für ihn doch ein elementarer Vorteil…

Versteh die Frage nicht, wem gegeüber sollte er ne Kündigungsfrist einhalten müssen? Sie haben die Wohnung gemietet und nur sie müssen sich an eine Kündigungsfrist halten. Und untervermieten dürfen sie ohne Zustimmung des Vermieters sowieso nicht. Soviel zum „nicht schriftlichen Vertrag.“ Heißt aber nicht das der Lebensgefährte nicht einziehen darf
Hoffe ich konnte helfen
mfg

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Versteh die Frage nicht, wem gegeüber sollte er ne
Kündigungsfrist einhalten müssen? Sie haben die Wohnung
gemietet und nur sie müssen sich an eine Kündigungsfrist
halten. Und untervermieten dürfen sie ohne Zustimmung des
Vermieters sowieso nicht. Soviel zum „nicht schriftlichen
Vertrag.“ Heißt aber nicht das der Lebensgefährte nicht
einziehen darf
Hoffe ich konnte helfen
mfg

ICh habe schon mehrmals gelesen, dass bei einer WG mit einem UNtervermieter, auch wenn er keinen Mietvertrag schriftlich hat, nach 3 monaten ( sofern er die MIete regelmäßig zahlt) automatisch ein Mietverhältnis entsteht…dadurch dass er nachweislich MIete bezahlt und die WOhnsache nutzt.Wie auch beim Arbeitsverhältnis. KEin schriftlicher Arbeitsvertrag heißt ja dennoch, dass ein normaler Arbeitsvertrag gilt.
Das wollte ich bestätigt haben. anscheinend ist das aber dann doch nicht so…

hab eine frage. In der von mir gemieteten Wohnung ist vor 2
jahren mein Freund dazugezogen, er zahlte immer die Hälfte der
Mite auf mein Konto.Jedoch habe ich keinen schriftlichen
Untermietvertag mit ihm geschlossen. Nun haben wir uns vor ein
paar monaten friedlich getrennt. ICh würde gerne wissen, ob er
trotz fehlenden schriftlichen Vertrages dennoch eine
Kündigungsfrist einhalten muss, auch wenn er vielleiht in zwei
WOchen „Bock“ auf ausziehen hat…( wer weiß schon was
passiert)
ICh finde die Situation für mich unberechenbar, und würde
gerne wissen, für den Extremfall, wie die Rechtslage ist.

Hallo,

kein Vertrag keine Kündigungsfrist.
Warum ist das für Dich denn von Belang?
Viele Grüsse
VIP

Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht.
Wenn Ihr Euch friedlich getrennt habt, dann redet doch mal friedlich darüber. Evtl. machst Du mit ihm einen Vertrag. Dann klär aber auch, ob Du überhaupt untervermieten darfst …

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Wurde der Vermieter darüber damals über den „Untermieter“ informiert?

Hallo Helenna,er hat keinen Mietvertrag,und du bist die alleinige Mieterin,-Also hat er keine Rechte.Er muß sich nur beim einwohnermeldeamt ummelden.Wünsche dir eine gute zeit liebe grüße anna-katarina

auch wenn kein schriftlicher mietvertrag abgeschlossen wurde gibt es einen „mündlichen“ untermietvertag auf deren rechte dein lebenspartner anspruch hat. d.h. 3monatige kündigungsfrist.

vg
a.

Hallo,
also nach meinem Rechtswissen muss generell nie ein Vertrag schriftlich aufgesetzt werden. Egal in welchem Fall, würde immer auch eine mündlich abgeschlossener Vereinbarung reichen.
Allerdings ist es halt bei einem schriftlich aufgesetztem Vertrag die Beweisführung wesentlich leichter.
In deinem Fall dürfte es aber auch nicht so schwer sein, da dir dein Freund ja monatlich die Miete überwiesen hat. Am besten für dich währe es, wenn in der Betreffzeile auf dem Kontoauszug „Miete“ oder so was stehen würde. Aber auch wenn nicht, ist es nachvollziehbar, dass dieser Betrag für die Miete benutzt wurde.

Aber es muss ja nicht automatisch eine Kündigungsfrist in einem Untermieter Vertrag aufgeführt werde. Wenn ihr da nichts ausgemacht habt, dann wirst du da wahrscheinlich Probleme haben, dass dann auch durchzusetzen.

Wenn du das mit der Untervermietung durchsetzten willst, musst du auch noch aufpassen, da du normalerweise eine Genehmigung von deinem Vermieter (zur Untervermietung) brauchst. Hast du diese nicht, könnte es Probleme geben (wenn das dein Ex-Freund z.B. beim Vermieter meldet).
Ebenso denke ich, dass du in diesem Fall, diese Einkünfte auch versteuern müsstest. Da kenne ich mich aber nicht so aus.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

Grüsse
Michael

ja, so hatte ich das bisher auch gelesen. Das er aufgrund der Mietzahlung und Nutzung das normale „Mietrechte“ genießt. Was auch völlig in Ordnung ist. ICh will ihn ja gar nicht raushaben…nur im Fall das er auf die Idee kommt, spontan ausziehen zu wollen würde ich einfach gerne sagen, „hey, das geht so einfach nicht…du musst ebenso eine Frist einhalten“…ich habe keine Lust auf der MIete sitzen zu bleiben.
Abgesehen davon würden wir uns niemals über anwalt oder so streiten sondern das alles regeln. Ich wollte einfach nur die rechtsgrundlage wissen…

hallo helenna,

ich glaube nicht, dass er eine kündigungsfrist einzuhalten hat. er hat, wie du schon sagst, keinen vertrag unterschrieben. er ist einfach zu dir gezogen, du bist hauptmieter und hast fristen einzuhalten gegenüber dem vermieter. dein freund dir gegenüber nicht.
also nein! ich denke nicht! alles gute!

hallo,

ich gehe davon aus, dass dein ex immer noch in der „gemeinsamen“ wohnung lebt.

m.e. besteht keine kündigungsfrist da es sich hierbei nicht um ein untermietverhältnis handelt, sondern um eine privat veranlasste wohnraumüberlassung.

aber nun würde ich einen vertrag schöießen.

mfg

Hallo Helenna, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Ich hab es nicht ganz verstanden: Ihr habt Euch getrennt und er wohnt noch in der Wohnung? Falls ja, ist es trotzdem egal; maßgebend ist, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, das warst Du. Somit bist Du alleine verpflichtet die Miete zu zahlen. Daß Dein Freund bisher die Hälfte der Miete übernommen hat, interessiert eigentlich niemanden (sorry, ist halt so). Außerdem ist oft in Mietverträgen vermerkt, daß eine Untervermietung ausgescghlossen ist. Es handelt sich hier anscheinend um eine Privatabsprache zwischen Dir und Deinem Ex-Freund.- Tut mir leid, Du bist in der Haftung nach allem, was ich weiß.- Gruß Achim

Hallo.
Ich sehe das so, das dein „Freund“ freiwillig dir die Hälfte der Miete bezahlt hat. Somit könnte er auch sofort wieder ausziehen, auch ohne Vertrag.

Guten Abend

Sie haben leider keine Möglichkeit Ihrer Freund in irgendeiner Weise zu binden. Da Sie über keinen Untermietervertrag verfügen, sind Sie allein für Ihren Vermieter haftbar.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen