Miete zahlen trotz vorübergehenden Auszug?

Hallo,

wir wohnen in einem Reihenhaus zur Miete.
Ende März hat es leider bei uns gebrannt.Mein Sohn (4 Jahre) meinte ,er müsse eine brennende Kerze unter die Garderobe stellen, da er grillen wollte:frowning:

Nun meine Frage. Wir sind ja seid April quasi ausgezogen „worden“.Da das Haus absolut unbewohnbar ist - leider.Momentan wird es immer noch renoviert.
Die Miete haben wir aber immer regelmäßig gezahlt die letzten Monate.Obwohl wir ja nicht drinnen gewohnt haben. Sind wir überhaupt verpflichtet dazu ,Miete zu zahlen, obwohl wir ja momentan nicht im Haus wohnen ?

Und falls wir nicht verpflichtet sind/waren die Miete zu zahlen, - gibt es eine Möglichkeit die gezahlte Miete von April bis August zurück zu fordern?

Im voraus schon mal Danke für Eure Hilfe/Tips:smile:

Gibt es da vielleicht eine Beratungsstelle in solchen Fragen. Im Mieterschutzbund sind wir leider nicht Mitglied.

FAQ 1129
FAQ:1129 beachten, dann gibt es eine eindeutige Auntwort.

bei einer FAQ:1129 gerechten Neueinstellung der Frage:
> ist der Text so richtig verstanden?
der Sohn des Mieters hat die Mietwohnung selbst in Brand gesetzt (durch erwähnte die Kerze unter der Garderobe)?
dadurch ist das Haus jetzt unbewohnbar und der Mieter „ausgezogen worden“?
und deswegen fragt der Mieter: „Sind wir überhaupt verpflichtet dazu ,Miete zu zahlen, obwohl wir ja momentan nicht im Haus wohnen ?“

Dann wäre die Frage nun keine Miete mehr zahlen zu müssen bzw. die gezahlten Mieten ab dem Brandschaden vom Vermieter zurückzufordern, allerdings geradezu absurd - denn dann müsste vielmehr der Mieter mit Schadensersatzansprüchen des Vermieters bzw. mit Regressforderungen der Gebäude-Brandversicherung des Vermieters für die gesamte Brandschaden-Beseitigung am Gebäude (Eigentum des Vermieters) rechnen.

owt

1 Like

owt

Dass das Eine mit dem Anderen absolut nichts zu tun hat.

vnA

Dass das Eine mit dem Anderen absolut nichts zu tun hat.

… und zumal du den § 838 BGB getrost in die Tonne hauen kannst… wird Zeit, daß
das gelöscht wird…

… und zumal du den § 838 BGB getrost in die Tonne hauen kannst… wird Zeit, daß das gelöscht wird…

Tja, und bevor dann noch andere Mieter meinen, wenn „ich ausziehen muss, weil mein Kind gezündelt und die Mietwohnung beschädigt hat, muss ich doch sicher keine Miete mehr zahlen“ nochmal

es wurde nicht geschrieben, dass das Mieterkind dem Vermieter gegenüber haftbar wäre und egal was in § 838 BGB steht, letztendlich ist der Mieter gegenüber dem Vermieter haftbar
http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Miete/Mi…
http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX1250…
dort z.B. explizit unter Beispiele:
Dagegen haftet der Mieter, wenn er ein fünfjähriges Kind in einem Raum unbeaufsichtigt lässt, in dem Feuerzeuge oder Streichhölzer herumliegen und das Kind einen Wohnungsbrand verursacht (AG Mannheim, DWW 1994, 253).

1 Like

Vielen Dank für eure Hinweise.
Wir wollten sicherlich keine Rechtsauskünfte hier einholen, nebenbei erwähnt.
Aber Danke nochmal:smile: