MIete zu hoch-Umzug?

Hallo,

Eine 54-jährige Rentnerin(50% schwerbehindert wegen Krebs und Diabetes mell.1)die,da die Rente zu niedrig ist,mal ergänzende Sozialhilfe,mal ergänzende Hartz4-Leistungen beziehen muß,hat vor 12 Jahren schon mal die Wohnung(durch Auszug der Tochter zu groß)wechseln müssen.

Nun ist die Miete(Wohnungsgröße 47 qm) in der Zeit insgesamt um 60€ gestiegen.

Jobcenter möchte nun finanzielle Selbstbeteiligung,oder Untervermietung oder Umzug(in Berlin,wo sämtliche Hartz4-Wohnungen vermietet sind).

Wie kann man das verhindern,da die finanzielle Lage eh sehr schlecht ist?

LG Oscara

Hallo

Jobcenter möchte nun finanzielle Selbstbeteiligung,oder Untervermietung oder Umzug(in Berlin,wo sämtliche Hartz4-Wohnungen vermietet sind).

Wie kann man das verhindern,da die finanzielle Lage eh sehr
schlecht ist?

Wenn sich die Rechtslage in der Hinsicht in den letzten ca. 4 Jahren in dieser Hinsicht nicht geändert hat, muss das Jobcenter die tatsächliche Miete usw. (KdU) bezahlen. Es kann aber verlangen, dass sich der Hilfeempfänger bemüht, die Kosten der Unterkunft (KdU) zu verringern, z. B. eben durch Umzug, Untervermietung oder auch Neuverhandlungen mit dem Vermieter (

Erstmal herzlichen Dank an Dich,hilft schon etwas,danke!!!

Erstmal herzlichen Dank an Dich,hilft schon etwas,danke!!!

Zu der Sache, dass erstmal 6 Monate die tatsächliche Miete gezahlt werden muss, hier der § 22 SGB II, der erste Absatz.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html

Mit der Härtefallregelung z. B. bei Krankheit scheint es von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein. Für Berlin gilt die AV-Wohnen. (AV = Ausführungsvorschrift)
Aber man muss drauf achten, dass sie die aktuellste ist!
Die hier ist von 2009. Ob das die letzte ist? K. A.
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrec…

Am besten wäre es wohl, man ließe sich hier kostenlos beraten:
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/

Viele Grüße

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Hi Simsy Mone,

Und nochmals ein Danke an Dich,werd ich mir alles abspeichern.
Vielleicht wird ja auch etwas 2012 geändert…

Als ehemaliger Ossi,denke ich manchmal,um richtiger Wessi zu werden muß man nochmal einen Facharbeiter machen… :smile:

LG von Oscara

2 Like

Hallo,

[…] oder auch Neuverhandlungen mit dem
Vermieter (

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Hallo Joschi,

ich werde Deinen Vorschlag vielleicht probieren…,auch wenn ich schon beim Formulieren des Schreibens grinsen werde/muß.

Aber Versuch macht bekanntlich…

LG Oscara

Hi,

Eine 54-jährige Rentnerin(50% schwerbehindert wegen Krebs und
Diabetes mell.1)

evtl. kann hier eine besondere Härte geltend gemacht werden.
Schwerbehinderung, langjährige Nachbarschaft, die Hilfe bieten kann, Umzug besondere körperliche und psychische Belastung etc.

Nun ist die Miete(Wohnungsgröße 47 qm) in der Zeit insgesamt
um 60€ gestiegen.

Amt muss darlegen, was genau angemessen ist, um wie viel die jetzige Miete unangemessen ist, ob auf dem aktuellen Wohnungsmarkt derlei Wohnungen überhaupt zu finden sind, wie hoch die Kaltmiete, die Nebenkosten und Heizkosten sein dürfen.
Also detaillierte Angaben machen, damit entspr. Wohnung gesucht werden kann. Aufforderung muss eindeutig sein, i.d.R. muss die unangemessene Miete für 6 Mon. weiterthin übernommen werden.

Wie kann man das verhindern,da die finanzielle Lage eh sehr
schlecht ist?

Widerspruch einlegen und „Härteantrag“ stellen (bzw. auf Härte hinweisen und begründen) und prüfen, ob die Aufforderung zur Senkung der Miete den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch prüfen, ob ein Umzug überhaupt wirtschaftlich wäre, bzw. entsprechende Musterrechnung vorlegen. Z. B. Umzugskosten, Renovierungskosten, evtl. doppelte Mietkosten gegenüber monatliche Einsparungen.

Örtlichen Wohnungsmarkt beobachten, Inserate sammeln, evtl. bei Makler, Banken mit Immobilienvermittlung etc. nachfragen was ortsübliche Mieten sind, Mietspiegel, oder nach Satzung gem. §§ 22 a und b fragen.

Hier noch Links zum Thema:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

unter (3)

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID…
2.4 BSG Urteil vom 13.04.2011, - B 14 AS 32/09 R-

Keine höhere Hartz-IV-Leistungen für Langzeitmieter

Zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises ist auf den Berliner Mietspiegel zurückzugreifen. Bezüglich der von ihm zugrunde gelegten Baualtersklasse von 1965 bis 1972 mit einem einfachen Ausstattungsstandard und einer Wohnfläche von 40 qm bis unter 60 qm bedarf es jedoch der Feststellung, dass derartige Wohnungen statistisch nachvollziehbar über alle Bezirke hinweg so häufig vorhanden sind, dass allein auf diese Baualtersklasse zurückgegriffen werden kann. Sollte nicht auf eine Baualtersklasse zurückgegriffen werden können, bietet es sich an, einen gewichteten arithmetischen Wert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Baualtersklassen zu bilden (vgl dazu BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R).

Hallo Diphda,

auch Dir ein Danke,wenn auch etwas verspätet.

LG von Oscara