Hi,
Eine 54-jährige Rentnerin(50% schwerbehindert wegen Krebs und
Diabetes mell.1)
evtl. kann hier eine besondere Härte geltend gemacht werden.
Schwerbehinderung, langjährige Nachbarschaft, die Hilfe bieten kann, Umzug besondere körperliche und psychische Belastung etc.
Nun ist die Miete(Wohnungsgröße 47 qm) in der Zeit insgesamt
um 60€ gestiegen.
Amt muss darlegen, was genau angemessen ist, um wie viel die jetzige Miete unangemessen ist, ob auf dem aktuellen Wohnungsmarkt derlei Wohnungen überhaupt zu finden sind, wie hoch die Kaltmiete, die Nebenkosten und Heizkosten sein dürfen.
Also detaillierte Angaben machen, damit entspr. Wohnung gesucht werden kann. Aufforderung muss eindeutig sein, i.d.R. muss die unangemessene Miete für 6 Mon. weiterthin übernommen werden.
Wie kann man das verhindern,da die finanzielle Lage eh sehr
schlecht ist?
Widerspruch einlegen und „Härteantrag“ stellen (bzw. auf Härte hinweisen und begründen) und prüfen, ob die Aufforderung zur Senkung der Miete den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Auch prüfen, ob ein Umzug überhaupt wirtschaftlich wäre, bzw. entsprechende Musterrechnung vorlegen. Z. B. Umzugskosten, Renovierungskosten, evtl. doppelte Mietkosten gegenüber monatliche Einsparungen.
Örtlichen Wohnungsmarkt beobachten, Inserate sammeln, evtl. bei Makler, Banken mit Immobilienvermittlung etc. nachfragen was ortsübliche Mieten sind, Mietspiegel, oder nach Satzung gem. §§ 22 a und b fragen.