Miete zurückhalten bei Mietmängeln

Hallo zusammen,

ich wohne derzeit in einer Einraumwohnung im EG mit separater Küche und Bad.

Die Miete beläuft sich auf 450€, davon 100€ NK.

Seit dem Einzug vor knapp 1,5 Jahren haben folgende Mängel bestand und wurden trotz Mitteilung an den Vermieter nicht ausgebessert:

  • Kellerabteil wurde vereinbart aber nie zugeteilt, sodass die ohnehin schon kleine Wohnung nahezu einer Lagerhalle gleicht

  • Heizkörper im fensterlosen Bad nicht angeschlossen

  • Wasserfleck mit Schimmelbildung im Badezimmer, war bereits beim Einzug zu erkennen (dazu war im Sommer mal der Hausmeister da und hat sich das angeschaut, er wollte dann einen Abschlussbericht schreiben, sodass sich die Hausverwaltung drum kümmert, passiert ist aber nichts mehr)

  • undichte Fenster und Türen, die zur Folge haben, das bei windigen Wetter Durchzug in der Wohnung herrscht und bei Regen teilweise Wasser in die Wohnung eindringt

  • Geruchsbelästigung im Bad bei längerer Abwesenheit, zum Teil drückt dann auch das Abwasser nach oben

  • Lärmbelästigung durch den Personenaufzug sowie der Kellertür. Beides ist deutlich in der Wohnung zu hören

  • Müllablagerungen durch Nachbarn im Keller sowie im Hausflur, was zur Folge hat, dass sich dieser manchmal direkt vor meiner Wohnungstür wiederfindet

  • Geruchsbelästigung durch Zigarettenqualm im Treppenhaus. Vermutlich durch Nachbarn, die es nicht bis draußen abwarten können, sich die Zigarette an zu machen

Über all diese Mängel habe ich den Vermieter bereits im Dezember 2022 in Kenntnis gesetzt. Das mit dem Keller und dem Bad war jedoch bereits beim Einzug bekannt.

Allerdings habe ich seit jeher keine Rückmeldung durch die Hausverwaltung erhalten.

Telefonisch versuche ich es erst gar nicht mehr.

Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich? Wäre es rechtens, die Miete zurückzuhalten und wenn ja in welcher Höhe?

Hätte ich darüber hinaus das Recht zur außerordentlichen Kündigung?

Ich muss dir sagen, du bist ganz schön geduldig.
Hoffentlich hast du alles dokumentiert.
Setze eine Frist und nimm dir einen Anwalt.
Hast du eine Mitgliedschaft beim DMB?

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Eigentlich sollte es nur eine Zwischenlösung sein, allerdings hat sich das mit dem Standortwechsel bei meinem Arbeitgeber doch etwas hinausgezögert, sodass ich mehr oder weniger gezwungen war, in die Wohnung zu ziehen.

Bin leider kein Mitglied dort aber geben die unabhängig davon auch Rechtsberatung?

Das kannst du ggf. bei der Verbraucherzentrale gegen Bezahlung bekommen.

Oder beim Anwalt anfragen, wieviel Geld er für eine Erstberatung haben möchte.
Dafür wird es keine Recherche über die Höhe einer Mietminderung geben, aber eine einfache Abschätzung der Chancen.
Erstberatungen sind nicht kostenlos - das ist ein Mythos!