Miete zweimal zahlen?

Liebe/-r Experte/-in,

das Mietshaus, indem ich eine Wohnung gemietet habe, steht seit 2007 unter Zwangsverwaltung.

Der Vermieter hat sich allerdings - bis vor kurzem allerdings sporadisch - um das Haus gekümmert (Reperaturen etc.).

Seit November hat sich der Vermieter wieder verstärkt gekümmert und teilte mir dann im Dezember mit, dass ab Januar einige größere Renovierungsarbeiten geplant sind, die finanzielle Lage sich für ihn / seine Firma wieder beruhigt habe - und die Miete auch wieder an ihn gehen solle. (Die Kontoverbindung teile er mir noch mit).

Ich habe daher die Dezember- und Januarmiete wieder an meinen Vermieter gezahlt.

Nun kommt - was vielleicht im Nachhinein zu befürchten war -:
Der Zwangsverwalter (den ich seit 2007 nur einmal am Anfang gesehen habe oder Post erhielt) meldet sich schriftlich bei mir und mahnt die zwei ausstehenden Meiten an!

Als ich ihm mitteilte, dass ich diese bereits an den Vermieter gezahlt habe, weil die Zwangsverwaltung wieder aufgehoben wäre,
antwortete er mir - ziemlich unhöflich übrigends - dass das nicht stimme und ich gefälligst die ausstehenden zwei Mieten schnellstens auf sein Konto zu überweisen habe.

Meine Frage ist jetzt folgende:

  • wie ist da die rechtliche Lage?

Ich meine, ich habe die Mieten ja gezahlt - an den, der in meinem Mietvertrag steht!
Ich bezahle doch nicht zweimal?

Natürlich kontaktiere ich heute noch meinen Vermieter,
möchte mich aber gern mal informieren, bevor ich auch noch mal dem Zwangsverwalter schreibe…

viele Grüße,

Cornelia

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Liebe Cornelia,

selbstverständlich mußt Du die Miete nur einmal bezahlen -
aber es war etwas leichtfertig, die Miete auf „Zuruf“ des Vermieters wieder an ihn zu überweisen. Hier hättest Du die Mitteilung des Zwangsverwalters (als Rechtsinhaber) abwarten müssen, ab wann die Miete wieder an den Vermieter zu zahlen ist.

Die Konsequenz: Du mußt die Miete weiter an den Zwangsverwalter überweisen und die doppelt gezahlten Mieten dem Vermieter einbehalten, sobald die Zwangsverwaltung beendet ist und er wieder berechtigt ist, die Mieten wieder direkt zu erhalten.

Liebe Grüße,
walser

hallo,
das war natürlich schon etwas voreilig. wenn eine zwangsverwaltung eingetragen ist, muss die aufhebung auch von dieser stelle erfolen. weisen sie aufgrund der kontoauszüge nach, dass sie die miete schon gezahlt haben, dann müsste es klappen. aber weiterhin an den zwangsverwalter überweisen, bis dieser sie anders informiert.

markus

Hallo,

Ihnen war bekannt, dass das Objekt unter Zwangsverwaltung stand und steht. Sie hätten vor Zahlung an den Vermieter sich davon überzeugen müssen, dass die Aussagen des Vermieters auch wirklich zutreffen.

Da Sie dies nicht getan haben, sind Sie zur doppelten Mietzahlung verpflichtet. Sie müssen sich die zu viel entrichtet Miete vom Vermieter notfalls per Zwangsvollstreckung wieder holen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen