Mietecht: Kabel-TV ausgefallen; Was tun?

Ich wohne in einer Mietwohnung. Vor kurzem viel mein Kabel-TV Empfang aus. In meinem Mietvertrag ist unter „Nebenkosten“ auch der Punkt „Gemeinschaftsantenne, Breitband (Kabel-TV)“ aufgeführt. Und nach Einzug hatte ich auch Kabel-TV. Dies ist also für mich ein Teil des Mietvertrages und in den Nebenkosten enthalten (die ich seid Einzug zahle). Von Nachbarn erfuhr ich nun, daß der Haus-Kabel-Anschluß aber offenbar bereits vor meinem Einzug gekündigt worden war. Daher haben einige Mieter private Verträge zum TV-Empfang abgeschlossen, etwa wie T-Home oder Isch. Ich schließe daraus, daß es sich beim Kabel-Empfang ohne einen privat abgeschlossenen Vertrag offensichtich um einen Irrtum gehandelt haben muss, der jetzt korrigiert wurde.
Kann ich auf meinem Kabel-Anschluß bestehen?
Oder auf gleichwertigem Ersatz (z.B. Sateliten-Empfang; auf Kosten des Vermieters) oder kann man eine Mietrminderung gelten machen, weil die Nebenkosten ja offensichtlich geringer sind, als im Mietvertrag angegeben?
Vielen Dank für Hilfe im Voraus,
Serat

Hallo Serat!
Wenn Kabel-TV Bestandteil Deines Mietvertrages ist,hast
Du ein Recht auf lücken losen TV Empfang.
Andernfalls kannst Du Mietminderung geltent machen.

Tut mir leid, hier kann ich nicht helfen.

VG

Ich wohne in einer Mietwohnung. Vor kurzem viel mein Kabel-TV
Empfang aus. In meinem Mietvertrag ist unter „Nebenkosten“
auch der Punkt „Gemeinschaftsantenne, Breitband (Kabel-TV)“
aufgeführt. Und nach Einzug hatte ich auch Kabel-TV.

Hallo und Sorry für die verspätete Antwort, aber ich habe gerade sehr wenig Zeit.

So nun zu Ihrer Frage.

Ich gehe mal davon aus, dass auch Sie Jährlich die Nebenkostenabrechnung bekommen mit sämtlichen darin enthaltenen Kosten wie auch das mit dem Kabel-TV. Sobald Sie diese Abrechnung bekommen, prüfen Sie bitte inwieweit ihnen das NICHT vorhandene Kabel-TV abgerechnent wurde. Ggf. dann auf Berichtigung bestehen, sofern die Abrechnung für Kabel bezahlt werden soll. Ich gehe aber davon aus das Sie ab dem Moment wo das Kabel gekündigt wurde auch keine Kosten mehr abgerechnet wurden. Sie können auf keinen Ersatz bestehen auch keine Mietminderung deswegen geltend machen. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters Ihnen Kabel zur Verfügung zu stellen. Allerdings darf er dies dann auch nicht berechnen. Ich rate Ihnen selbst einen Vertrag mit einem Anbieter zu tätigen, das ist das einfachste, sowie natürlich das prüfen der Nebenkostenabrechnung für das betreffende Jahr.

Gruss
Anja

Hallo Serat,
ich kann Dir keinen rechtsverbindlichen Rat geben. Aber ich würde an Deiner Stelle den Vermieter darauf ansprechen, dass Du festgestellt hast, dass der Kabelanschluss nicht mehr existent ist und Du auch von den Nachbarn erfahren hättest, dass es gar keinen Vertrag mehr gäbe. Demnach wären die Kosten, die Du für diesen Kabelanschluss zahlst wohl auch hinfällig und Du bittest um eine schriftliche Bestätigung, dass der Kabelanschluss für das Haus nicht mehr vorhanden ist und dass Du die Nebenkosten um den entsprechenden Betrag kürzen kannst. Sollten sich die Vermieter quer stellen, dann such Dir einen Zeugen, der bestätigt, dass Du seit dem und dem Zeitpunkt gar keinen Kabel-Empfang mehr hast oder frag die Nachbarn, ob sie Dir dabei behilflich wären. Wenn das dann nix bringt, würde ich zum Mieterschutzbund gehen.
Viel Erfolg!
Dagmar

hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Mfg