Mieteinforderung ohne Anwalt etc

Hallo,

angenommen Mieter A hat eine Wohnung fristgemäss (3 Monate) gekündigt und seit 2 Monaten keine Miete gezahlt. A hat die Wohnung eigentlich noch für einen Monat angemietet.

Ein Einschreiben des Vermieters B wegen der ausstehenden Forderungen / Abnahmetermin / Schlüsselübergabetermin wurde nicht entgegen genommen.

A ist offensichtlich schon ausgezogen, da er nicht mehr gesehen wurde.
Er hat aber private Gegenstände (B denkt, das es sich um Müll u.a.
auch nichtorganischen Abfall handelt) vor seiner Wohnungstür stehen (also nicht in seinem angemieteten Wohnraum…), welche B davon abhalten, die Wohnung vor Beendigung des rechtlichen Mietverhältnisses zu betreten.

… B vermutet, das A in der Wohnung grösseren Schaden hinterlassen haben könnte (offene Fenster, Müll).
Darf er die Wohnung betreten - muss er dies ankündigen (wenn A schon nicht auf das Einschreiben reagiert hat)?
Bräuchte er Zeugen beim Betreten der Wohnung?

A wird wohl kaum die kommende Monatsmiete zahlen.
B wird ein erneutes Einschreiben per Einwurf verfassen.

Was sollte B tun, wenn auch darauf nicht reagiert würde? Welche Frist muss er für eine Reaktion setzen?

Ein Mahnverfahren beim Amtsgericht? einleiten, wäre B’s nächste Idee.
Die Thematik ist für B so offensichtlich, das er denkt, sich einen Anwalt ‚sparen‘ zu können.

B ist dringend auf die Mieteinnahme angewiesen.

Vielen Dank für Rechtsauffassungen.

Grüß Dich,

ich kenne einen ähnlichen Fall, dort hat aber der Vermieter (um ganz sicher zu sein) beim Amtsgericht ein Besichtungsrecht beantragt. Ich persönlich würde die Wohnung nicht betreten, auch nicht mit Zeugen, weil noch Mietverhältnis besteht und es u.U. Hausfriedensbruch wäre.

Tschau

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Hallo,

Die Thematik ist für B so offensichtlich, das er denkt, sich
einen Anwalt ‚sparen‘ zu können.

wenn die Sache so sicher ist, würde B nur dem Mieter den Anwalt, also die daraus entstehenden Kosten, sparen. Warum bürdet er sich Stress und Arbeit auf, wenn er den Rechtstreit sowieso gewinnt und der Mieter somit die Anwaltskosten zahlen müsste?

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,

B würde sich Stress und Arbeit sicher gerne ersparen.
Ist es nicht so, das jede Partei zumindest die Anwaltkosten selbst tragen muss???
Demnach könnte B ganz stressfrei einfach zum Anwalt gehen?

Gruss, Frog

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Hallo,

B hat wohl aus diesem Grund die Wohnung bisher nicht betreten.
Was macht B, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und A’s Sachen dann noch vor seiner Wohnungstür stehen? B denkt, das A sich nie wieder blicken lassen könnte.

B muss die Wohnung neu vermieten und wird wohl zunächst ohne Mieteinnahme dastehen, weil er zunächst wahrscheinliche Schäden beheben und rennovieren muss.

B hat zu dem Termin gar keine Zeit, um dies selbst zu tun.

Für was müsste A aufkommen: Mietausfall und Handwerker?

Gruss, Frog.

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