Mieteinnahme als Arbeitseinkommen?

§ 15 SGB IV definiert Arbeitseinkommen wie folgt:

(1) Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Wie ist es aber nun, wenn im Gewinn aus Gewerbebetrieb Einnahmen aus der Vermietung von gewerblichen Räumen stecken? Ist das auch zwingend Arbeitseinkommen, oder gibt es da auch andere Meinungen in Literatur/Rechtsprechung?

MOD „Ä&B“: hinter „SGB“ „IV“ eingefügt + Zitat gm. FAQ:2122 kenntlich gemacht

Hallo,
für die Krankenkassen gilt - im Rahmen eines Gewerbes zählen Mieteinnahmen als Arbeitseinkommen,
und selbst wenn es nicht so wäre dann würden diese Mieteinnahmen als sonstige Einnahmen zählen und wären auch beitragspflichtig.

Gruß

Czauderna