ich habe nächste Woche eine Prüfung in dem Fach Steuerlehre und habe Probleme bei der Lösung des Falles.
Der Fall wie folgt:
Ein Engländer hat vom 15.01. bis 25.05.2007 in Deutschland gearbeitet und hat ein Gehalt von 26.000 Euro bekommen. Zu dem hat er noch 8.000 Euro Kapitaleinlage und 10.000 Euro Mieteinnahmen aus England.
Ein Engländer hat vom 15.01. bis 25.05.2007 in Deutschland
gearbeitet und hat ein Gehalt von 26.000 Euro bekommen. Zu dem
hat er noch 8.000 Euro Kapitaleinlage und 10.000 Euro
Mieteinnahmen aus England.
HALLO, MIETEINNAHMEN IM AUSLAND FALLEN ALLER WAHRSCHEINLICHKEIT NACH IN DEN BEREICH DES PROGRESSIONSVORBEHALT. BEDEUTET: WIRD NICHT DIREKT MIT
STEUER BELASTET SONDERN NUR DER STEUERPROZENTSATZ MIT
DER MIETEINAHME AUF DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN UND DIESER PROZENTSATZ DANN AUF DAS INLÄNDISCHE STEUERPFLICHTIGE EINKOMMEN ANGEWENDET.
OK ?
STEHE BEI WEITEREN FRAGEN GERNE ZUR VAERFÜGUNG:
GRUSS HELMUT
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