person A hat wohnsitz und gewöhnlichen aufenthalt in D und eine wohnung in italien, die vermietet wird.
in italien werden dafür auch steuern gezahlt.
die einkünfte aus vermietung unterliegen lt. DBA in D dem progressionsvorbehalt.
richtig?
diese ermitteln sich folgendermaßen:
mieteinnahmen abzgl. werbungskosten nach dt. recht (also kein abzug der ital. steuern).
richtig?
ferner hat A in den jahren 2000-2010 zinseinkünfte und dividenden aus einem ital. depot. diese werden jetzt nachversteuert. es besteht die möglichkeit, die bereits in italien gezahlte steuer auf die einkünfte aus kapitalvermögen der nun entstehenden deutschen steuer anzurechnen.
person A hat wohnsitz und gewöhnlichen aufenthalt in D und
eine wohnung in italien, die vermietet wird.
in italien werden dafür auch steuern gezahlt.
die einkünfte aus vermietung unterliegen lt. DBA in D dem
progressionsvorbehalt.
richtig?
ja, steuerfrei mit Progressionsvorbehalt
diese ermitteln sich folgendermaßen:
mieteinnahmen abzgl. werbungskosten nach dt. recht (also kein
abzug der ital. steuern).
richtig?
ja
ferner hat A in den jahren 2000-2010 zinseinkünfte und
dividenden aus einem ital. depot. diese werden jetzt
nachversteuert. es besteht die möglichkeit, die bereits in
italien gezahlte steuer auf die einkünfte aus kapitalvermögen
der nun entstehenden deutschen steuer anzurechnen.
richtig?
Zinsen und Dividenden sind in Deutschland zu versteuern, da Welteinkünfte versteuert werden.
Bei Dividenden ist maximal 15% Quellensteuer anrechenbar. Bei Zinsen im Normalfall 0%. Es besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber Italien bzw. der Abzug hätte gleich vermieden werden können, wenn der Wohnsitz in Deutschland bei der Bank angegeben worden wäre. Es sind Antragsfristen zu beachten (weiss ich aber nicht konkret für Italien)
Besteht ein Erstattungsanspruch, werden diese Steuern nicht in Deutschland angerechnet. Die tatsächliche Erstattung oder Nichterstattung ist egal.