Mieteinnahmen bei Eigentumswohnungen mit Ex

Hallo,
ich habe da mal ein paar Fragen. Wenn eine geschiedene Frau mit Ihrem Exmann vermietete Eigentumswohnungen besitzt, er macht die Abrechnungen, gibt ihr das ganze als Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben, und ihr kommt das, was unterm Strich bei herumkommt, ganz schön wenig vor, was kann man da machen. Hat die Frau Rechtsanspruch auf Akteneinsicht (Originale der Rechnungen, Abrechnungen usw.)? Bei einer (sagen wir mal) Einnahme an Kaltmiete von 595 Euro stünden ihr nur knapp 150 Euro zu, wäre das nicht ziemlich wenig, zumal, wenn die Wohnung lastenfrei ist? Der gleichen angenommenen Kaltmiete stünden Verwaltungskosten i.H. von 240 Euro monatlich gegenüber, ist das ein normaler Kurs?
Hätte die Frau einen Anspruch darauf, sich auszahlen zu lassen, bzw. darauf, dass die Wohnung verkauft wird?

Lieben Dank im voraus für Eure Antworten,
Petra

Hat die Frau Rechtsanspruch auf Akteneinsicht (Originale der

Die Frau ist Mit eigentümerin. Das heißt im Klartext, sie hat alle Rechte die ihr Ex auch hat. Notfalls per Anwalt erzwingen.

gegenüber, ist das ein normaler Kurs?

Das läßt sich ohne Detailkenntnis nicht beurteilen.

Hätte die Frau einen Anspruch darauf, sich auszahlen zu
lassen, bzw. darauf, dass die Wohnung verkauft wird?

Sie kann ihren Ex auffordern ihren Teil zu kaufen. Weigert sich dieser, beantragt sie die Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“.