Hallo Forum,
leider komme ich mit den gesetzlichen Texten bzw. mit den Texten der WISO-Steuersoftware nicht ganz zurecht.
Ich habe gelesen, dass für Mieteinnahmen das Zufluss-Abfluss-Prinzip besteht. Das würde ich auch gerne machen, aber für das Steuerjahr 2010 hab ich von der Hausverwaltung bis jetzt nur die Abrechnung der Wohnung bekommen. Die WEG-Abrechnung wird wohl erst am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. D.h. ich hab momentan eigentlich gesichert nur die Mieteinnahmen. Aber meine Ausgaben habe ich nicht (ich kenne aber zumindest die Höhe der monatlichen Zahlung).
Meine Frage ist nun:
Muss ich in der Steuererklärung vorerst nur die Einnahmen für 2010 angeben und kann die Ausgaben erst im nächsten Jahr, wenn die Abrechnung vorliegt, geltend machen? Oder muss ich beides einbringen, wenn beides vorliegt?
Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung mit Mieteinnahmen und deshalb ist mir das völlig unklar. Ich hoffe, mir kann hiermit jemand weiterhelfen. Mein Stichtag ist leider schon der 31. Mai
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
Gruß
Alex