Mieteinnahmen bei Steuer - in welchem Jahr

Hallo Forum,

leider komme ich mit den gesetzlichen Texten bzw. mit den Texten der WISO-Steuersoftware nicht ganz zurecht.
Ich habe gelesen, dass für Mieteinnahmen das Zufluss-Abfluss-Prinzip besteht. Das würde ich auch gerne machen, aber für das Steuerjahr 2010 hab ich von der Hausverwaltung bis jetzt nur die Abrechnung der Wohnung bekommen. Die WEG-Abrechnung wird wohl erst am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. D.h. ich hab momentan eigentlich gesichert nur die Mieteinnahmen. Aber meine Ausgaben habe ich nicht (ich kenne aber zumindest die Höhe der monatlichen Zahlung).

Meine Frage ist nun:
Muss ich in der Steuererklärung vorerst nur die Einnahmen für 2010 angeben und kann die Ausgaben erst im nächsten Jahr, wenn die Abrechnung vorliegt, geltend machen? Oder muss ich beides einbringen, wenn beides vorliegt?

Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung mit Mieteinnahmen und deshalb ist mir das völlig unklar. Ich hoffe, mir kann hiermit jemand weiterhelfen. Mein Stichtag ist leider schon der 31. Mai :frowning:

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe

Gruß
Alex

Hallo AlexM2011,
ich bin mir leider gar nicht sicher, meine aber gehört zu haben, dass man die Pauschalen, die man in der Miete für die Nebenkosten zahlt gegenrechnen kann.
Wenn die Einnahmen 800 € im Jahr nicht übersteigen, müssen glaube ich keine Mieteinnahmen versteuert werden.
Viele Grüße Sylke

hallo,

also wenn sie eine verwaltung haben, zahlen sie ja dort monatlich was hin, wohngeld o.so. das sind ihre ausgaben. da die abrechnung erst in 2011 kommt, haben sie für 2010 nur die monatlichen zahlungen an die verwaltung und die miete warm als einnahmen. die wohngeldabrechnung mit eventueller nachzahlung oder erstattung wird dann erst in 2011 berücksichtigt. abschreibung können sie auch noch ansetzen, d.h. die anschaffungskosten für das gebäude (grund und boden ist nicht abnutzbar) auf die nutzungsdauer verteilt, i.d.R. 2 oder 2,5%.

Viel Glück
Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Genau so hab ich es mir aus verschiedenen Quellen nun auch zusammengereimt gehabt und diese Antwort hier bestätigt das.

Gruß
Alex

Hallo,

genau, ist eigentlich ganz einfach. Alles was man einnimmt bzw. zahlt wird im Steuerjahr veranschlagt. Eine Abrechnung (z.B. mit Nachzahlung) wird dann angesetzt, wenn sie eingeht.

Gruß
Alex

Hallo,

ich denke Du mußt beides in dem Jahr, in dem es angefallen ist, angeben.

Viele Grüße

Paola