Mieteinnahmen Steuer Ausland Wohnsitz

Hallo,

vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Frage weiterhelfen. Der Wohnsitz ist im Ausland.
Muss oder kann man wählen, wo man die Mieteinnahmen von Wohnungen in Deutschland versteuert? Und den Rest im Ausland?

Oder versteuer man einfach die deutschen Mieteinnahmen im Ausland und muss in Deutschland keine Einnahmen melden?

Danke und Gruß
A Kaufmann

Guten Morgen,
lt. DBA Frankreich/Deutschland sind Mieteinkünfte in dem Land zu besteueren in dem sie entstehen (also Deutschland). In wie weit die bereits in Deutschland versteuerten Einkünfte in Frankreich angegeben werden müssen (zur Berechnung eines Progressionssatzes) weis ich nicht. (In Deutschland wäre die die Anlade AUS in der Steuererklärung)

Alle Angaben ohne gewähr----

Sorry, keine Ahnung !
gruß Claus

Hallo,
Soviel ich weiss, müssen Sie die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern.Natürlich können sie davon alles mögliche absetzen, wie Reparaturen, Rücklagegeld bei Eigentumswhg.,wenn Sie wegen eines Mieterwechsels extra anreisen müssen oder Maklerkosten usw.Den Rest können Sie im Ausland versteuern.
Da ja fast jedes Land eine andere Steuerregelung hat, könnte das Vor oder Nachteile haben. In manchen Ländern werden Mieteinnahmen mit19% - 25% andere mit bis zu 40% und mehr versteuert.
Es wäre auch nicht gerecht wenn Sie ihn Deutschland Mieteinnahmen hätten und ein anderes Land würde von ihnen davon Steuer kassieren.

Gruß
monika61

Hallo

Sorry ich komme aus Österreich und kenne mich mit den Deutschen Gesetzen nicht so aus.
Ich würde mich telefonisch und Anonym beim Finanzamt erkundigen.

Sorry, dass ich nicht helfen konnte

Michael

Hallo Kaufmann111,
Hier ine Link wo soclh ein Thema besprochen wird.
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…

Hoffentlich hast du somit eine Antwort.
Gruß

Hallo
leider kann ich dir da nicht wirklich helfen habe was das Ausland betrifft leider keine erfahrungen sorry
Lg Mausi123

Mein Wohnsitz ist ebenfalls im Ausland und ich habe gewählt meine deutschen Mieteinnahmen in Deutschland zu melden und im Ausland nichts zu melden. In diesem Fall ist es so, dass man die Mieteinnahmen nicht ausserhalb Deutschlands melden kann, wenn ich mich nicht irre. Und die Einnahmen im Ausland zu melden ist mehr oder weniger sinnlos, da nicht viel übrig bleibt. Gruss H

Kenne leider die genaue Regelung nicht. Kann man das nicht beim Finanzamt erfragen?

Hallo,

die Mieteinnahmen werden in D versteuert.

Mieteinnahmen von deutscher Immobilie muß in Deutschland versteuert werden, ebenso Renten seit 2005
die von Deutschland bezahlt werden
auch als Grenzgänger
Ihren Gehalt/Lohn versteuern Sie in dem Land wo Sie arbeiten. also Deutsches Gehalt, Deutsches FA
gruß maluzo

Hallo Herr Kaufmann,

leider kenne ich mich mit Länderübergreifenden Steuerfragen nicht aus.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Da die Einnahmen in der BRD entstehen, sind Sie dazu verpflichtet Sie hier bei dem zuständigen Finanzamt zumelden, spricht Einkommensteuererklärung.

Die Steuersätze im Ausland entsprechen nicht die Unsere.

Es geben aber auch Ausnahmefällen, hierzu befragen sie Ihr Finanzamt.

Mfg

Angela06

Hallo, habe leider keine Ahnung, gruss Christoph

du müsstes eine beschrnkte einkommensteuererklärung abgeben… wo dann auch die anlage Vorhanden ist.