… freiwilliger gesetzlicher Versicherung zur Beitragsbemessung?
Hallo! Ich habe eine Frage: Ich erhalte 820.- Ehegattenunterhalt (bin geschieden) und habe sonst keine Einnahmen. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahle derzeit den Mindestsatz von ca. 138.-. (Bis zu einem Einkommen von ca. 850.-). Nun erhalte ich bald Mieteinnahmen. Es wird wohl ein Gewinn dabei herauskommen. Ca. 400.-. Muß ich nun beide Einnahmen der KV melden? Erhöht sich der Beitrag dadurch oder zählen nur die Mieteinnahmen und der Beitrag erhöht sich dadurch nicht? Habe gehört, daß Ehegattenunterhalt eigentlich nicht als Einnahme zählt. Vielen Dank für die Antwort!
Sorry, Beitragsrecht zählt nicht meinem Spezialgebiet. Aber angeben musst die Einnahmen auf jeden Fall.
… freiwilliger gesetzlicher Versicherung zur
Beitragsbemessung?
Ich erhalte 820.-
Ehegattenunterhalt (bin geschieden) und habe sonst keine
Einnahmen. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert und zahle derzeit den
Mindestsatz von ca. 138.-. (Bis zu einem Einkommen von ca.
850.-). Nun erhalte ich bald Mieteinnahmen. Es wird wohl ein
Gewinn dabei herauskommen. Ca. 400.-. Muß ich nun beide
Einnahmen der KV melden? Erhöht sich der Beitrag dadurch oder
zählen nur die Mieteinnahmen und der Beitrag erhöht sich
dadurch nicht? Habe gehört, daß Ehegattenunterhalt eigentlich
nicht als Einnahme zählt.
Hallo,
ich schlage vor, die Krankenkasse anzurufen. Man könnte wegen Sanierungsmaßnahmen am Objekt den Überschuss unter 400 € halten, wenn es denn nützt. Die Einstufung mit den Einkünften bis 850 € ist sowieseo schon eine Sonderform. Voraussetzung ist eigentlich eine Arbeit im Bereich mehr als 15 Std. aber weniger als 18 Std. und dann noch unter 850 € im Monat. Ist Unterhalt Arbeit, die in Std. beziffert werden kann?? Wer soll aber sonst die Krankenversicherung abdecken? Eine Mitversicherung beim Ehemann ist wohl auch nicht möglich.
In unserer Gegend gibt es eine GKV, die nur einen einzigen solchen Fall hat. Alle anderen Mitglieder zahlen mehr. Die Reaktion der anderen Kassen kenne ich nicht. Keine Kasse reißt sich um solche Mitglieder.
Viele Grüße
Elawitt.
Hallo,
der Unterhalt zählt als Einkommen, es werden demnach beide Einnahmearten zusammengezählt.
Gruss
Czauderna
sorr ging mir wohl raus…
Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.
Gruß