Hallo Irene,
Also die Einkünfte aus Vermietung werden wie folgt ermittelt:
Mieteinnahmen + Einnahmen aus Nebenkosten-Vorauszahlung +/- Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter + Garagenmiete oder Stellplatzmiete (also alle Einnahmen aus der Vermietung) = Einnahmen
Die Ausgaben sind als Werbekosten abzugsfähig:
eigentlich alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem vermieteten Haus anfallen
- Schuldzinsen falls noch ein Darlehen abzuzahlen ist
- Grundsteuer
- Hausversicherung
- Instandhaltungen und Reparaturen
- Wartung Heizung
- Wasser / Abwasser
- etc.
nicht vergessen die AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die Anschaffungskosten für das Haus sind über ein Zeitraum von 50 Jahren (also jährlich 2%) als Werbungsksoten abziehbar. Allerdings nicht die Anschaffung des Grund und Bodens. Da diese Ermittlung sehr komplex ist würde ich die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfehlen. Zumindest für das erste Jahr, danach kann man ja einfach nur die Zahlen „austauschen“.
Das sind, dann die Werbungskosten.
Die Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten sind dann die Einkünfte aus Vermietung. Sowohl possitiv sowie negativ.
Sonnige Grüße von Soni