Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mir ein Haus für 1000,- gekauft,bin EU Rentner,Alleinerziehender Vater meiner 9 j. Tochter.Wir möchte wenn das Haus Renoviert ist dort einziehen.Nun gibt es aber dort ein Bewohner,der als sein Vater Starb einfach Miete weiter zahlte ohne selbst ein Mietvertrag zu haben.Da ich Grundsicherung beziehe, habe ich den Kauf gemeldet,möchte kein Ärger bekommen. Nun Zahlt der Bewohner aber um 103,-Miete inkl.Betriebskosten,wie ich hörte. Ab 1.04. dann bin ich Besitzer des Hauses und er muß das an mich zahlen. Muß ich nun beim Finanzamt die Einnahmen Versteuern? Oder Anmelden? Wobei ich hörte das Kaltmiete ca.44,- sind Rest Betriebskosten. Das Haus wurde über 50 Jahre nicht Renoviert,hat WC im Stall und Elektrik ist nicht mehr zulässig.Ich frage mich ob ich soetwas überhaubt Vermieten darf? Möchte ihn auch gern raushaben doch er weigert sich. Aber ok, ich habe nun Sorge das ich jetzt die Miete Versteuern muß und möchte ihren Rat was ich tun sollte um kein Ärger zu bekommen? Für ihre Antwort im Vorraus Herzlichen Dank.
Hallo Uwe,
Ich kann Ihnen da nicht weiter helfen, da ich mich da nicht auskenne und auch auf dem Gebiet kein Experte. Tut mir leid.
Tut mir leid, ich kann hier nichts dazu sagen. Zumindest nur so viel, dass die Mieteinnahmen sicher in der Steuer angegeben werden müüsen. Da aber die Miete nur geringfügig ist und Sie Rentner etc. sind, könnte ich mir vorstellen, dass die Einnahmen sich nicht ungünstig niederschlagen sollten. Problematisch sehe ich, dass da ein Mensch in einem Haus wohnt, in der die Elektrik nicht in Ordnung ist. Wenn da etwas passiert, weiß ich nicht, wie der Eigentümer zur Rechenschaft gezogen wird. Ich würde Ihnen in jedem Fall raten, sich an einen kundigen Experten zu wenden.
Ich denke, es sollte sich auch in diesem Forum jemand finden. Tut mir leid, dass ich nichts dazu sagen kann.
Ich wünsche Ihnen Erfolg.
jessabell
Normalerweise muss man Mieten versteuern, d.h. man gibt sowohl die Einnahmen beid der Steuererklärung an als auch die Ausgaben für die Renovierungen, den Unterhalt etc. Allerdings kenne ich mich mit der Grundsicherung nicht aus. Auf alle Fälle den Mieter sofort schriftlich per Einschreiben kündigen! (Grund der Kündigung Eigenbedarf!). Am besten anwaltliche Hilfe- in deinem Fall vielleicht kostenfrei- in Anspruch nehmen!