Angenommen, Herr X der 2 Wohnsitze hat, muß in Deutschland für seine Mieteinnahmen Steuern zahlen…
Er hat einen Wohnsitz in EU Ausland (wo auch seine GmbH sitzt und wo er Steuern, Soz.Abgaben usw. zahlt) und er hat ein 2-Fam.Haus in Deutschland…
Sein Einkommen wird im Ausland versteuert, aber das Mieteinkommen aus der vermieteten Wohnung muß in Deutschland versteuert werden. Die zweite Wohnung im Haus nützt er selber, da er oft in Deutschland ist.
Er hat noch ein bißchen Kredit zum Abbezahlen, deshalb mußte er bisher die Mieteinnahmen nicht versteuern.
Er könnte den Kredit bald ablösen, aber ob das ratsam wäre?
Fragen:
- Wie hoch werden die Einnahmen versteuert? Vor allem, wenn das das einzigste Einkommen in Deutschland ist…
- Wäre besser noch etwas Restschulden zu haben?? (sprich: Zinsen besser bzw, weniger, als Steuern)
- Wie ist die Besteuerung, wenn man selber im Haus wohnt?
Wer hat eine Meinung dazu?

Vielen Dank
Monika
Hallo,
das kann dir sicher nur ein Steuerberater ausrechnen.
Willst du Steuern sparen, behälste den Kredit.
Willste lieber Schuldenfrei sein, dann zahlste ihn ab.
As simple as that.
Grüße
Thomas
Hier ist das Stichwort „beschränkte Einkommensteuerpflicht“. D.h. der Ort der Einnahme ist der Lageort des Objektes. Das für den Lageort zuständige Finanzamt muss 1 x jährlich eine „Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige“ und eine „Überschussermittlung“ bekommen. Also alles, was man an Miete und Nebenkosten erhalten hat und dagegen geht alles, was an Ausgaben zu dem Objekt getätigt wurde. Wird ein Objekt nur anteilig vermietet (Ermittlung des Prozentsatzes durch Aufteilung der qm) sind die Ausgaben entsprechend der Nutzung aufzuteilen.
Mein Motto ist: Bargeld lacht! Wenn man Kredite loswerden kann, dann ist das immer gut.
Aber drauf achten: Entsteht ein Gewinn bei dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist muss der Gewinn versteuert werden!!! Blöd ist, daß das FA vom dem Verkauf Wind kriegt, denn es fällt Grunderwerbsteuer an und das muss der Notar melden.