Hallo zusammen,
Wer kann mich bitte etwas aufklären, da vielfach unterschiedliche Aussagen über Suchmachinen etc. zu finden sind:
Der Gedanke ist ein 2-Familienhaus zu kaufen, selbst zu nutzen, allerdings eine Wohnung an die Eltern zu vermieten. Ortübliche Miete ist klar, denn diese Einnahme ist natürlich Bestandteil der Finanzierung. Was davon muss versteuert werden, bzw. wie ist zu rechnen?
(Mieteinnahmen auf Einkommen abzgl. Kosten (Zinsen, event. Abschreibung, lfd. Unterhaltungskosten etc. ??) Wie würde z.B. der Teil Zinsen der für die 2. Wohnung ist bemessen, denn der Kredit liefe ja über ein ganzes Haus)…
Andre
Wie würde z.B.
der Teil Zinsen der für die 2. Wohnung ist bemessen, denn der
Kredit liefe ja über ein ganzes Haus)…
Andre
Anteilig anhand der Wohnfläche!
zum Steuerberater BEVOR man Haus kauft
Hi !
In der Praxis ist in solchen Fällen der Gang zu einem Steuerberater dringend zu empfehlen BEVOR das Haus gekauft und die Darlehensverträge unterschrieben werden.
Durch sinnvolle Gestaltung der Finanzierung lassen sich jährlich schnell mal ein paar hundert Euro an Einkommensteuer sparen. Faustregel dabei lautet: Eigengenutzte Anteile werden mit Eigenkapital bezahlt, fremdgenutzte (=vermietete) Anteile werden mit Fremdkapital bezahlt. Hierdurch erhöht sich der Anteil der steuerlich abzugsfähigen Zinsen.
Auch die Höhe der Abschreibungen wird ein Steuerberater beim Durchsehen des Kaufvertrages im Auge haben. Während es für das Vertragsrecht und somit auch für die Notare vollkommen ausreicht, wenn für das Gesamtobjekt EIN Kaufpreis festgelegt wird, ist es aus steuerlichen Gründen durchaus sinnvoll, die Anteile am Kaufpreis von
- Grund und Boden
- eigengenutzte Wohnung
- vermietete Wohnung
festzuhalten.
Unter der Bedingung, dass die jeweiligen Anteil annähernd realistisch sind, erspart dies späteres Rätselraten.
Auch weitere Punkte können aus steuerlicher Sicht mehr oder weniger relevant sein (Stichwort: anschaffungsnahe Herstellungskosten, Verteiluing von Reparaturkosten auf mehrere Jahre, …). Dies sollte aber anhand jedes Einzelfalles mit einem Steuerberater durchgesprochen werden.
BARUL76
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