Mieteinnahmen versteuern

der sohn ist schwerstbehindert und bekommt seid 6 jahren grundsicherung.
die mutter hat von seinen konto monatlich in höhe von 250€ einen dauerauftrag eingerichtet.
mit den worten „mietanteil laut bescheid“.

die mutter besitzt alleine ein neu gebautes eigenheim mit grundstück.

sind diese einnahmen mieteinnahmen die die mutter versteuern muss ?

sind diese einnahmen mieteinnahmen die die mutter versteuern
muss ?

Also ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und - ja ich muss die Miete, die ich meiner Tochter und dem Schwiegersohn für die Wohnung in meinem Haus abknöpfe als Einnahme versteuern. Davon abziehen darf ich wohl (anteilig) AfA, Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwand etc. den ich in das Haus investiere.

Ich denke mal das muss jeder so machen.

HTH
Conrad

ist das sicher ?,
dann stellt sich nun schon die zweite Frage.

die Mutter hat ja dieses bis dato nicht versteuert.
nun hat sie auch die volle Eigenheimztulage bekommen. die nun in diesen Jahr zu ende ging.

heißt es nicht, wenn die Mutter Eingenheimzulage bekommt, darf die Mutter keine Einnahmen aus Miete des Gebäudes haben.

Servus,

wenn man wüßte, welche Räume und Nutzungen genau an den Junior vermietet werden und welche Leistungen (Haushalt, Verpflegung?) mit der Zahlung darüber hinaus abgedeckt werden sollen und die ortsübliche Miete kennte, könnte man leichter beurteilen, ob es sich um nicht steuerbare Liebhaberei handelt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

das muss nicht jeder so machen:

Wenn es sich steuerlich um sog. Liebhaberei handelt, fallen keine steuerbaren Einkünfte aus V+V an.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

heißt es nicht, wenn die Mutter Eingenheimzulage bekommt, darf
die Mutter keine Einnahmen aus Miete des Gebäudes haben.

das stimmt u.u.

aber es sit hier die frage, ob es sich tatsächlich um eine miete im steuerlichen sinne handelt, oder ob sich die entschädigung mit dem aufwand deckt.

gerade bei der vermietung oder überlassung an angehörige ist die miete oft so gestaltet, dass kein nennenswerter überschuss entsteht.

damit wäre man aus der „steuer“ raus, wenn man von anfang an keinen gewinn erzielen will, sondern nur kosten deckt.

grußc inder

ist das sicher ?,

Nö, sicher ist nur der Tod (und selbst da gab es noch Elija). Im Leben muss man genau den Einzelfall betrachten, aber das können und dürfen wir hier nicht.

Die anderen haben ja schon darauf hingewiesen, daß ein reiner Kostenzuschuss i.d.R. nicht steuerpflichtig sein dürfte. Irritiert hat mich die Angabe „mietanteil laut bescheid“ - hier wäre noch zu prüfen ob bei der Beantragung der Grundsicherung alles korrekt gelaufen ist. Möglicherweise handelt es sich nur um eine unglückliche Bezeichung und rechtlich ist alles im grünen Bereich … wie gesagt, da muss man den Einzelfall sehr genau anschauen. Am besten die Mutter läuft mal ganz schnell zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, der kann und darf den Fall dann ganz individuell beurteilen.

Gruss C.