der sohn ist schwerstbehindert und bekommt seid 6 jahren grundsicherung.
die mutter hat von seinen konto monatlich in höhe von 250€ einen dauerauftrag eingerichtet.
mit den worten „mietanteil laut bescheid“.
die mutter besitzt alleine ein neu gebautes eigenheim mit grundstück.
sind diese einnahmen mieteinnahmen die die mutter versteuern muss ?
sind diese einnahmen mieteinnahmen die die mutter versteuern
muss ?
Also ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und - ja ich muss die Miete, die ich meiner Tochter und dem Schwiegersohn für die Wohnung in meinem Haus abknöpfe als Einnahme versteuern. Davon abziehen darf ich wohl (anteilig) AfA, Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwand etc. den ich in das Haus investiere.
wenn man wüßte, welche Räume und Nutzungen genau an den Junior vermietet werden und welche Leistungen (Haushalt, Verpflegung?) mit der Zahlung darüber hinaus abgedeckt werden sollen und die ortsübliche Miete kennte, könnte man leichter beurteilen, ob es sich um nicht steuerbare Liebhaberei handelt.
Nö, sicher ist nur der Tod (und selbst da gab es noch Elija). Im Leben muss man genau den Einzelfall betrachten, aber das können und dürfen wir hier nicht.
Die anderen haben ja schon darauf hingewiesen, daß ein reiner Kostenzuschuss i.d.R. nicht steuerpflichtig sein dürfte. Irritiert hat mich die Angabe „mietanteil laut bescheid“ - hier wäre noch zu prüfen ob bei der Beantragung der Grundsicherung alles korrekt gelaufen ist. Möglicherweise handelt es sich nur um eine unglückliche Bezeichung und rechtlich ist alles im grünen Bereich … wie gesagt, da muss man den Einzelfall sehr genau anschauen. Am besten die Mutter läuft mal ganz schnell zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, der kann und darf den Fall dann ganz individuell beurteilen.