Mieteinnahmen Versteuerung

hallo,

ein haus hat 115m2 größe. der besitzer möchte 33m2 vermieten zur alleinnutzung des mieters. 20 qm2 zur alleinnutzung des besitzers. den rest von ca. 65m2 soll zur gemeinsamen nutzung bereitgestellt werden. demach soll der mietvertag folgend gestaltet werden. 33m2 = 150 euro, 65m2 pauschal 100 euro gesamt = 250 euro kaltmiete. die monatlichen zinsen für das haus betragen ca. 400 euro/monat. diese möchte der besitzer bei der steuererklärung angeben. muss dieser wert durch die 65m2 gemeisame nutzung geteilt werden oder kann der besitzer diesen komplett ansetzten? muss eine abschreibung angegeben werden oder nicht? danke vorab.

Hallo,

ein haus hat 115m2 größe. der besitzer möchte 33m2 vermieten zur alleinnutzung des mieters. 20 qm2 zur alleinnutzung des besitzers. den rest von ca. 65m2 soll zur gemeinsamen nutzung bereitgestellt werden. demach soll der mietvertag folgend gestaltet werden. 33m2 = 150 euro, 65m2 pauschal 100 euro

Also mal 4,55€/m² und mal 3,08€/m²?

gesamt = 250 euro kaltmiete.

So steht es dann im Mietvertrag?

die monatlichen zinsen für das haus betragen ca. 400 euro/monat. diese möchte der besitzer bei der steuererklärung angeben. muss dieser wert durch die 65m2 gemeisame nutzung geteilt werden oder kann der besitzer diesen komplett ansetzten?

Reden wir von 400€ Zinsen oder vielleicht nur von 400€ Kreditrate?
Für die eigene Nutzung kann er sicher keine Zinsen ansetzen. Bleiben also die 33m² sprich 33/105 von den Zinsen.

muss eine abschreibung angegeben werden oder nicht?

Würde Sinn machen, denn das würde die Einkünfte aus Vermietung mindern.
Außerdem kann es angesichts der niedrigen Miete sein, dass die Werbungskosten wie Zinsen und Abschreibung nur teilweise anerkannt werden. Die magische Grenze sind hier 66% der ortsüblichen Marktmiete.
Angesichts dieser etwas ungewöhnlichen Konstellation könnte das FA auch noch diverse Fragen bzw. Unterstellungen auffahren. Also am besten mal fachlichen Rat vor Ort zur geplanten Gestaltung einholen.
Daneben können sich auf anderen Rechtsgebieten (mir schwant hier das Sozialrecht mit Alg-II oder Wohngeld) nachteilige Folgen ergeben, die bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt worden sind und einen anderen Gestaltungsbedarf ergeben können.

Grüße

Gestaltungsmissbrauch
Hi,

Einfamilienhaus?

Gestaltungsmissbrauch

Mietverhältnis wird nicht anerkannt

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Einfamilienhaus?
Gestaltungsmissbrauch
Mietverhältnis wird nicht anerkannt

Hatte ich zwar auch etwas unbestimmt drauf hingewiesen, aber wie kommt es hier zu dieser absoluten Aussage? Kann man im Eigentum nicht (unter)vermieten bzw. wird das steuerlich grundsätzlich nicht anerkannt? Wäre mir ehrlich gesagt neu.

Grüße

Hi,

Hallo,

Einfamilienhaus?
Gestaltungsmissbrauch
Mietverhältnis wird nicht anerkannt

Hatte ich zwar auch etwas unbestimmt drauf hingewiesen, aber
wie kommt es hier zu dieser absoluten Aussage? Kann man im
Eigentum nicht (unter)vermieten bzw. wird das steuerlich
grundsätzlich nicht anerkannt? Wäre mir ehrlich gesagt neu.

Knackpunkt ist die gemeinsame Nutzung von Vermieter und Mieter

siehe
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16…

dort ganz unten

Die Frage ist, ob der Vertrag wie bei fremden Dritten abgeschlossen ist. Bei der Untervermietung eines Zimmers wird sowas auch geprüft.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Knackpunkt ist die gemeinsame Nutzung von Vermieter und Mieter

Das ist bei Untervermietung nun mal so und als solche auch nicht ungewöhnlich.

siehe
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16…

dort ganz unten

Die Frage ist, ob der Vertrag wie bei fremden Dritten abgeschlossen ist. Bei der Untervermietung eines Zimmers wird sowas auch geprüft.

Naja, aber Prüfung bedeutet doch eben nicht, dass schon im Voraus gesagt werden kann, dass es nicht anerkannt würde.
Ich denke, auf die Einschränkungen und Bedingungen war schon hingewiesen worden. Von einem Verwandtschaftsverhältnis oder einer Lebenspartnerschaft auch keine Rede. Insofern ist eine so pasuchale Verneinung leider wenig hilfreich.

Grüße