Zahle meinem Lebensgefährten Miete mit Nebenkosten in seinem Haus,daß er noch abbezahlt.
Muß er diese bei der Steuer und beim Arbeitsamt(er ist ohne Arbeit)angeben??
Danke für die Antworten
Durch die Miete weden Einnahmen erzielt die nach Abzug der Werbungskosten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
Ich danke für die schnelle Antwort.
Pauline50
Durch die Miete weden Einnahmen erzielt die nach Abzug der
Werbungskosten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in
der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
Hallo,
arbeitsamt: > keine Ahnung aber Achtung bei Hartz IV > Hier zählt Verdienst Lebensgefährte mit.
Finanzamt: Braucht er nicht;
hallo,
ja er muss es angeben bei beiden.
Gruß
Michelle
Danke für die antwort,kann ich gut gebrauchen
hallo,
ja er muss es angeben bei beiden.
Gruß
Michelle