Mieteinnahmen während der Insolvenz WVP

Hallo und guten Abend,
mein Mann und ich befinden uns in der Wohlverhaltens-
phase, d.h. unser beider Insolvenzverfahren sind
aufgehoben.
Nun ist mein Schwiegervater verstorben und meine
Schwiegermutter möchte bzw. soll mit in unser Haus ziehen, weil sie nicht allein sein kann.
Sie hat nur eine sehr geringe Witwenrente und hat des-
halb Anspruch auf einen Zuschuss der Wohngeldstelle
bzw. der ARGE.
Ist es rein grundsätzlich möglich, dass wir einen
Mietvertrag mit ihr machen?
Wie sieht es mit den Mieteinnahmen bzgl. der Pfändungs-
freigrenze aus?
Es wäre fatal, wenn meine Schwiegermutter einerseits
den Zuschuss zum Leben bekäme und andererseits
würde er dann gepfändet.
Vielen Dank für Ihre Antworten und schönen Abend noch!

Hallo,
die Zuschüsse werden mit Sicherheit nicht bezahlt, wenn sie kostenlos bei Ihnen wohnen würde.
Die Schwiegermutterbekommt Geld um wohnen zu können.
Dieses sind Ihre Einnahmen und werden natürlich gepfändet.
Alles was über den Pfändungsfreibetrag liegt wird gepfändet.
Geben Sie es in jedem Fall an, denn ansonsten bekommen Sie keine Restschuldbefreiung.

Gruss

Hallo,
ihre frage klingt nett, ist sie aber nicht !
sie machen mit der schwiegermutter einen normalen mietvertrag am mietspiegel angelehnt - also keine mondpreise darein schreiben, aber auch nicht zuwenig, denn nach ablauf der wohlverhaltensphase den bezuschußten mietanteil erhöhen geht schon mal gar nicht, böse gläubiger die dahinter kommen, könnten einen umgehungstatbestand daraus basteln und würde ihnen in einem verfahren nachträglich die wohlverhaltensphase aberkennen. je nachdem wie gewieft ihre gläubiger sind, passiert aber nur äußerst selten.

Sie haben schulden angehäuft und entziehen den gläubigern über das private insolventverfahren die rückzahlung; gesetzlich möglich und richtig. nun haben sie eine öffentliche bezuschussung zur miete, also kein verdienst sondern allenfalls eine staatliche zuwendung zur familiären verantwortung von kindern gegenüber den eltern (schwiegermutter); sollten sie beide also schon oberhalb der freigrenze verdienen, was spricht dagegen, bis zum ende der wohlverhaltensphase die mehrgelder ordnungsgemäß und damit das an die gläubiger, die auf ihre restschulden ja soweiso verzichten müssen, abzuführen ? was? frage ich sie ??? was spricht dagegen ?
sie können allenfalls eine höhere nebenkostenumlage erheben, die ja zur bestreitung der mehrkosten anders behandelt wird als miete …
Gruß
Michael

Hallo,
grundsätzlich können Sie mit Ihrer Schwiegermutter einen entsprechenden Mietvertrag abschließen. Dieser würde dann Ihrer Schwiegermutter die nötige Unterstützung von Amtswegen zusichern.
Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass alle Einnahmen, hierzu zählen auch Mieteinnahmen grundsätzlich dem Insolvenzverwalter anzuzeigen sind, diese zu versteuern sind und sollten diese Einnahmen Ihre Pfändungsgrenze übersteigen, diese durch den Insolvenzverwalter vereinnahmt werden.
Sie sollten daher mit Ihrem Insolvenzverwalter über den Sachverhalt sprechen und klären, in wie weit durch derartige Einnahmen Ihre Pfändungsgrenze beeinflussen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
bitte geben Sie mir Ihre Telefonnummer und ich rufe Sie mal an, weil Ihre Fragen nicht in 2 Sätzen zu beantworten sind.
Gruß
HBBH

Hallo
Wurde das Haus nicht versteigert? Wieso ist das noch Ihr Haus. Wenn das Haus aus der Insolvenz freigegeben wurde können Sie auf jeden Fall einen Mietvertrag machen. Allerdings müssen Sie diesen dann anmelden und die Einnahmen können gepfändet werden. Mehr kann ich nicht dazu sagen. Die Antwort steht mit der Frage „Wer ist Eigentümer des Hauses“ Gruß Juegud

Hallo Samson81,

soweit ich weiss sind Sozialleistungen dann nicht pfändbar, wenn dadurch bedürftigkeit entsteht.

Besprich die Sitution mit dem Insolvenzanwalt.

leider kann ich da nicht weiterhelfen
entweder einen anwalt fragen oder eventuell an die verbraucherzentrale wenden

Hallo,
also, hier bin ich echt ein wenig überfragt. Am besten das zuständige Amtsgericht aufsuchen zu einer Beratung. Da kann man nix falsch machen. Oder, einen Rechtsanwalt fragen, der Schuldner in der Insolvenz berät/vertritt.

So ist man auf der sicheren Seite.

Lieben Gruß retour.

Hallo,

ein Mietvertrag ist immer möglich. Wenn es sich um keine separat abgeschlossene Wohung handelt dann eben einen Untermietvertrag abschließen. Ganz wichtig ist bei der ARGE, daß ihr nicht angebt „Haushaltsgemeinschaft“ oder ähnliches, denn dann wird das gesamte Einkommen aller „Bewohner“ zusammengerechnet und unter Umständen der Zuschuß gekürzt! Ja nicht aufschwatzen lassen!
Mieteinnahmen sind Einnahmen und werden, soweit ich das weiß wie ein Einkommen behandelt. Da würde ich mich aber woanders nochmal schlau machen.

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Morgen,

wenn ihr Insolvenzverfahren aufgehoben ist (wozu ein Insolvenzverfahren auch immer gut gewesen sein soll) können Sie alle Verträge des täglichen Lebens abschließen.

Weshalb dann ein Betrag gepfändet werden könnte, ist von Ihnen nicht dargelegt worden. Wenn also die Pfändungs-Gefahr nicht besteht, dann können sie auch den Mietvertrag begründen.

Wenn ja, dann wäre es gut, wenn Sie die Gründe für eine Pfändungs-Befürchtung Ihrerseits ansprechen könnten. Nur dann ist’s möglich, qualifiziert zu antworten.

Viel Glück!

Hallo!
Da beide in der Wohlverhaltensphase sind, müsste das m.E. ohne Prpbleme machbar sein- Man kann sich ansonsten immer ganz gut beim Amtsgericht erkundigen, dort müsste man auch Auskunft dazu erhalten- LG

Eure Insolvenz hat nichts mit der Schwiegermutter und deren Einkommenssituation zu tun.
Auch ändert sich Euer Pfändungsfreibetrag nicht dadurch.

Falls Ihr aber Einkommen (Mieteinnahmen oder sonstiges) dadurch haben solltet dann muss dies gegenüber dem IV angegeben werden und wenn dadurch Euer Einkommen über die Pfändungsfreigrenze kommt dann muss dies an den IV abgeführt werden.

Mehr Infos sind hier bei dieser Schuldnerberatungsstelle:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/

Hallo alle einnahmen oberhalb einer grenze gehen an den Insolvenzverwalter.

Das beste ist Bargeld. Was ihr direkt von Ihr in bar bekommt. Ohne Quittung oder Nachweis.

Alles andere wird schwierig.