Mieteinnahmen wann versteuern?

Hallo zusammen,

wenn der Fall so aussieht:
Bei einem älteres Ehepaar bezieht er bereits Altersrente und Unfallrente und sie bekommt ab Ende des Jahres Rente (gering). Nun würden die beiden eine kleine Wohnung als Ferienwohnung vermieten - oder an Fremdarbeiter. Die Mieteinnahmen müssen ja versteuert werden. Nun wäre der Fall so, dass das Ehepaar wegen Geringeinkünfte von der jährlichen Einkommensteuererklärung befreit ist. Ab welchem Betrag an Einkünften muss hier nun wieder eine Einkommensteuer gemacht werden? Gesamtrente oder Gesamtrente incl. Mieteinnahmen.
Für Unterstützung in dieser Frage bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Sandra Wise

"Gesamt"rente, also der Bruttobetrag+Mieteinnahmen-Werbungskosten-Sonderausgaben-agB kleiner doppelter Grundfreibetrag ==> Nichtveranlagungsbescheingung